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Versorgung bei Dienstunfähigkeit: Was der Dienstherr zahlt

20.02.2026 |Allgemein

Bei Dienstunfähigkeit erhalten Beamtinnen und Beamte vom Dienstherrn eine Versorgung – vor allem Ruhegehalt und im Unfallfall Unfallfürsorge. Was genau gezahlt wird, wie es berechnet wird und wo Lücken entstehen, ist für die eigene Planung und die private DU-Absicherung zentral. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Leistungen des Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit und zeigt, warum die Versorgung allein oft nicht ausreicht und die private DU-Rente die Lücke schließen soll.

Das Wichtigste in Kürze

Ruhegehalt ist die zentrale Leistung: Es wird nach Dienstzeit und letztem Gehalt berechnet (Ruhegehaltsfähige Dienstzeit, Ruhegehaltssatz); je kürzer die Dienstzeit, desto niedriger das Ruhegehalt – oft deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen.

Unfallfürsorge gibt es nur bei Dienstunfall oder Berufskrankheit; sie kann Unfallruhegehalt, Verletztengeld oder Hinterbliebenenversorgung umfassen – die Voraussetzungen sind streng.

Heilfürsorge/Beihilfe bestehen im Ruhestand weiter; die Krankenversorgung bleibt also beim Dienstherrn, die Restkosten müssen Sie weiter über PKV oder beihilfekonforme Tarife decken.

Versorgungslücke : Zwischen Ruhegehalt + ggf. Unfallfürsorge und dem bisherigen Nettoeinkommen klafft oft eine Lücke – die private DU-Rente soll diese schließen.

Ruhegehalt: Berechnung und typische Höhe

Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit wird nach den Beamtenversorgungsgesetzen des Bundes und der Länder berechnet. Maßgeblich sind die ruhegehaltsfähige Dienstzeit (Zeiten im Beamtenverhältnis, ggf. anrechenbare Zeiten) und das letzte Gehalt (ruhegehaltsfähige Bezüge). Der Ruhegehaltssatz steigt mit der Dienstzeit – z. B. nach 5 Jahren 25 %, nach 10 Jahren 35 %, nach 15 Jahren 45 % usw. (die genauen Prozentsätze sind landesrechtlich unterschiedlich). Folge: Wer mit wenigen Dienstjahren dienstunfähig wird, erhält nur einen kleinen Prozentsatz des letzten Gehalts – das Ruhegehalt kann deutlich unter 50 % des bisherigen Nettos liegen. Für die private DU-Absicherung wird deshalb die Versorgungslücke berechnet: Letztes Netto minus Ruhegehalt minus ggf. Unfallfürsorge = Betrag, den die DU-Rente abdecken sollte.

Unfallfürsorge: Wann der Dienstherr mehr zahlt

Unfallfürsorge (Dienstunfall, Berufskrankheit) kann Zuschläge zum Ruhegehalt oder ein Unfallruhegehalt mit günstigerer Berechnung bringen. Voraussetzung ist, dass die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit zurückzuführen ist. Der Nachweis und die Anerkennung obliegen dem Dienstherrn (Unfallanzeige, Gutachten, Versorgungsmedizin). Nicht jede gesundheitliche Einschränkung im Dienst ist ein „Dienstunfall“ – Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, im Einsatz oder bei der Arbeit müssen dienstrechtlich anerkannt werden. Wenn Unfallfürsorge gewährt wird, verbessert sich die Gesamtversorgung; die Lücke zum bisherigen Einkommen kann kleiner werden – die private DU-Rente sollte dennoch so kalkuliert sein, dass sie auch ohne Unfallfürsorge die Lücke schließt.

Heilfürsorge und Beihilfe im Ruhestand

Im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bleiben Sie beihilfeberechtigt (bzw. heilfürsorgeberechtigt); der Dienstherr trägt weiter seinen Anteil an den Krankenbehandlungskosten. Sie brauchen also weiter eine Restkostenversicherung (PKV oder beihilfekonforme Tarife). Die Höhe des Ruhegehalts beeinflusst Ihre finanziellen Spielräume für Beiträge und Lebenshaltung – nicht aber den Anspruch auf Beihilfe/Heilfürsorge an sich.

Fazit

Bei Dienstunfähigkeit zahlt der Dienstherr Ruhegehalt (nach Dienstzeit und letztem Gehalt), ggf. Unfallfürsorge (bei Dienstunfall/Berufskrankheit) und gewährt weiter Heilfürsorge/Beihilfe. Das Ruhegehalt fällt oft deutlich niedriger aus als das bisherige Einkommen – die Versorgungslücke sollte mit einer privaten DU-Rente geschlossen werden. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

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