Bei Scheidung wird die Versorgung (und ggf. private Altersvorsorge) im Versorgungsausgleich berücksichtigt – Anrechte werden geteilt. Was das für Beamte und private Verträge (DU, Riester, bAV) bedeutet, skizziert dieser Artikel.
Versorgung bei Scheidung – Auswirkungen
Das Wichtigste in Kürze
• Versorgungsausgleich : Die during der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte (Ruhegehalt, gesetzliche Rente, bAV, teils Riester) werden ausgeglichen – der andere Ehepartner erhält einen Anteil (z. B. Splitting oder Übertragung). Konkret im Scheidungsverfahren (Rechtsanwalt, Familiengericht) – nicht automatisch, aber regelhaft.
• Beamtenversorgung : Ruhegehaltsanrechte sind ausgleichspflichtig – der Ex-Partner erhält einen anteiligen Anspruch (über Versorgungsträger oder internen Ausgleich). Höhe und Dauer abhängig von Ehedauer und Anrechten. Personalstelle oder Fachanwalt Familienrecht befragen.
• Private Verträge : DU, Risikoleben, Riester – Begünstigte und Zuweisung können bei Scheidung angepasst werden. Riester kann splittingfähig sein. DU bleibt Ihre Police; Leistung bei DU geht an Sie – nicht teilbar, aber Unterhalt kann betroffen sein. Testament und Risikoleben-Begünstigte aktualisieren.
• Praxishinweis : Rechtzeitig (vor oder bei Scheidung) Versorgungsausgleich und private Verträge mit Anwalt und ggf. Versorgungsträger klären – nachträglich ist oft teurer oder komplizierter.
Fazit
Scheidung: Versorgungsausgleich teilt Anrechte (Ruhegehalt, Rente, bAV). Beamte = anteilige Übertragung. Private Verträge (DU, Risikoleben, Riester) prüfen, Begünstigte anpassen. Fachanwalt einbeziehen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.