Bei Dienstunfähigkeit zahlt der Dienstherr Versorgung – in der Regel Ruhegehalt nach Versetzung in den Ruhestand. In der Übergangsphase kann Übergangsgeld greifen. Was Beamte konkret vom Dienstherrn erwarten können und wie sich das auf die private DU auswirkt, erklärt dieser Artikel.
Versorgung bei Dienstunfähigkeit – was der Dienstherr zahlt
Das Wichtigste in Kürze
• Ruhegehalt : Nach Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit haben Sie Anspruch auf Ruhegehalt (Versorgung). Die Höhe hängt ab von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten, Besoldung und dem Versorgungsrecht (Bund/Land). Mindestversorgung kann deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen liegen – Lücke für private DU berechnen (Ziel-Netto minus Ruhegehalt).
• Übergangsgeld : In der Phase zwischen letztem Arbeitstag und Wirksamwerden des Ruhestands (oder bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit) kann Übergangsgeld gezahlt werden – dienstrechtlich geregelt. Dauer und Höhe je nach Landesrecht; Personalstelle oder Versorgungsträger informieren.
• Kein doppeltes Einkommen : Versorgung und private DU-Rente sind additiv – der Dienstherr kürzt die Versorgung nicht wegen privater DU. Gesamteinkommen bei DU = Ruhegehalt + private DU-Rente (und ggf. anderes).
• Anwärter : Bei Anwärtern gibt es in der Regel kein Ruhegehalt bei DU, sondern Entlassung (teils mit Übergangsgeld oder Abfindung). Private DU oder DU-Anwartschaft sind für Anwärter deshalb besonders wichtig.
• Praxishinweis : Versorgung bei DU konkret ermitteln (Personalstelle, Versorgungsrechner) – dann Lücke zum gewünschten Netto berechnen und private DU-Rente daran ausrichten.
Was der Dienstherr leistet
• Ruhegehalt (nach Versetzung in den Ruhestand wegen DU).
• Übergangsgeld (in Übergangsphase, je nach Recht).
• Witwen-/Waisenversorgung (bei Tod) – eigenes Thema.
Stolpersteine
• Versorgung überschätzen : Mindestversorgung und ruhegehaltsfähige Zeiten prüfen – oft niedriger als erwartet.
• Übergangsgeld vergessen : Liquidität in den ersten Monaten – Übergangsgeld oder Ersparnis einplanen.
Fazit
Bei DU zahlt der Dienstherr: Ruhegehalt (Versorgung) nach Versetzung in den Ruhestand; ggf. Übergangsgeld. Höhe von Dienstzeiten und Besoldung abhängig – Lücke mit privater DU schließen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.