Verbeamtung auf Probe bedeutet: Sie sind bereits Beamter oder Beamtin, aber das Beamtenverhältnis kann während der Probezeit noch beendet werden (Nichtbestehen der Probe, Entlassung). Für Absicherung und Vorsorge gelten in der Probezeit dieselben Grundlagen wie für Beamte auf Lebenszeit: Beihilfe, Restkosten-PKV und DU (Dienstunfähigkeitsversicherung). Wer von Anfang an die richtige DU mit Nachversicherungsgarantie und einen passenden Restkostentarif wählt, ist auch bei Übergang in die Lebenszeit oder bei Dienstunfähigkeit in der Probezeit abgesichert. Dieser Artikel erläutert, was in der Probezeit zu beachten ist.
Verbeamtung auf Probe – Absicherung in der Probezeit
Das Wichtigste in Kürze
• Beihilfe und PKV : In der Probezeit haben Sie Anspruch auf Beihilfe (ggf. mit dem für Probebeamte geltenden Satz); Restkostenversicherung (beihilfekonform) ist von Anfang an nötig.
• DU : Dienstunfähigkeitsversicherung mit konkretem Tätigkeitsbild (Beamter auf Probe in …) und Verzicht auf abstrakte Verweisung; Nachversicherungsgarantie sichert Erhöhung bei Verbeamtung auf Lebenszeit oder Beförderung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
• Vorsorge : Riester, VWL – wie bei Lebenszeitbeamten; Förderungen abstimmen. Bei Nichtbestehen der Probe: Wechsel in Angestelltenverhältnis oder Ausscheiden – dann PKV (Anwartschaft oder Wechsel) und BU statt DU prüfen.
• Probe bestehen : Nach Lebenszeitverbeamtung Nachversicherung nutzen (Rentenerhöhung), Beihilfesatz und Tarif bestätigen.
Beihilfe und Restkosten-PKV in der Probezeit
Während der Probezeit sind Sie Beamtin oder Beamter und haben Anspruch auf Beihilfe – die genaue Höhe (Satz) kann von der für Lebenszeitbeamte abweichen (landesrechtlich unterschiedlich). Sie benötigen von Beginn an eine Restkostenversicherung (PKV, beihilfekonform), sonst tragen Sie alle Restkosten selbst. Tarif und Beitrag am tatsächlichen Beihilfesatz ausrichten; bei Übergang in die Lebenszeit oder bei Familienänderung (Heirat, Kind) den Beihilfesatz neu klären und den Tarif anpassen.
DU in der Probezeit – warum früh und mit Nachversicherung
Dienstunfähigkeit kann auch während der Probezeit eintreten – Unfall, Krankheit, psychische Belastung. Eine DU-Versicherung mit Tätigkeitsbild „Beamter/Beamtin auf Probe in …“ (z. B. Polizeivollzugsdienst, Feuerwehr) und Verzicht auf abstrakte Verweisung leistet dann. Nachversicherungsgarantie ist besonders wichtig: Bei Verbeamtung auf Lebenszeit oder Beförderung können Sie die DU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen – so sind Sie von Anfang an auf die spätere Laufbahn ausgerichtet. Wer ohne Nachversicherung erst nach der Probe eine höhere Rente will, muss oft erneut die Gesundheit offenlegen – dann können Vorerkrankungen zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen.
Vorsorge: Riester, VWL
Riester und VWL stehen auch Probebeamten offen; die Förderung (Steuervorteil, ggf. Zulage) hängt von Ihrem Einkommen und Status ab. Abstimmung mit Beihilfe und späterer Lebenszeit – keine Doppelförderung, Obergrenzen beachten. Bei Nichtbestehen der Probe (Rückkehr in Angestelltenverhältnis oder Ausscheiden) Riester und VWL weiterführen oder übertragen; bAV bei Arbeitgeberwechsel prüfen (Übertragungsrecht).
Wenn die Probe nicht bestanden wird
Bei Entlassung oder Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis entfällt die Beihilfe – Sie brauchen Vollversicherung (GKV oder PKV). Anwartschaft in der PKV (wenn Sie vorher schon in Restkosten-PKV waren) kann den Wiedereintritt ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern, falls Sie später wieder beamtet werden. DU endet mit dem Beamtenverhältnis; für Angestellte ist BU die passende Absicherung – ggf. Wechsel oder neuer BU-Vertrag mit konkretem Tätigkeitsbild. Altersvorsorge (Riester, VWL, bAV) wie oben prüfen – Übertragung, Weiterführung oder Anpassung.
Fazit
In der Probezeit von Anfang an Beihilfe, Restkosten-PKV und DU mit Nachversicherungsgarantie richtig einrichten. Bei Bestehen Nachversicherung nutzen; bei Nichtbestehen PKV-Anwartschaft und BU prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.