Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist die Pflicht-Zusatzversorgung für Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie ergänzt die gesetzliche Rente um eine Betriebsrente, in die Arbeitgeber und Beschäftigte einzahlen. Für Tarifbeschäftigte in Verwaltung, Rettungsdienst oder kommunalen Betrieben verbessert sie die Alterseinkünfte, reicht allein aber selten für den gewohnten Lebensstandard.
VBL für Angestellte im öffentlichen Dienst
Das Wichtigste in Kürze
• VBL ist die Zusatzversorgung für Angestellte von Bund, Ländern und angeschlossenen Arbeitgebern, mit Pflichtbeiträgen von Arbeitgeber und Beschäftigten.
• Leistungen: Zusatzrente im Alter, unter Voraussetzungen auch bei Erwerbsminderung.
• Beamte sind nicht in der VBL, sie haben die Beamtenversorgung.
• Lücke: Für Berufsunfähigkeit vor dem Rentenalter braucht es oft eine private BU oder DU-Absicherung.
Wer in der VBL ist und was eingezahlt wird
VBL-pflichtig sind in der Regel Angestellte von Bund, Ländern und den angeschlossenen Körperschaften, also viele Kommunen, Rettungsdienste und Verwaltungen. Der Beitrag wird vom Bruttoentgelt berechnet und von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen, Höhe und Obergrenzen regeln die VBL-Satzungen. Beamte sind nicht erfasst, sie haben die Beamtenversorgung. Wer in die Privatwirtschaft oder ins Beamtenverhältnis wechselt, beendet die VBL-Pflicht, erworbene Anwartschaften bleiben aber erhalten.
VBL und Eigenvorsorge
Die VBL-Rente ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente, kein voller Ersatz des letzten Einkommens. Über eine betriebliche Altersversorgung, Riester oder eine private Rentenversicherung lässt sich die Lücke schließen. Für körperlich belastende Tätigkeiten im Rettungsdienst ist zudem die Absicherung der Arbeitskraft wichtig, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist streng. Eine private BU oder Dienstunfähigkeitsversicherung überbrückt den Einkommensausfall bis zur Rente. Wie die private Ergänzung konkret aussieht, zeigt der Beitrag zur VBL-Pflichtversicherung plus privater Zusatzvorsorge. Bei Blaulichtversichert stimmen wir Rente, VBL und private Bausteine aufeinander ab.
Häufige Fragen
Was ist die VBL?
Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, die für Tarifbeschäftigte die gesetzliche Rente um eine Betriebsrente ergänzt.
Wer zahlt in die VBL ein?
Angestellte von Bund, Ländern und angeschlossenen Arbeitgebern gemeinsam mit dem Arbeitgeber. Beamte sind nicht erfasst.
Reicht die VBL-Rente im Alter?
Meist nicht allein. Sie ergänzt die gesetzliche Rente, für den gewohnten Lebensstandard ist private Vorsorge sinnvoll.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Die VBL-Pflicht endet, die erworbenen Anwartschaften bleiben erhalten und werden zu Rentenbeginn ausgezahlt.
Fazit
Die VBL ist für Angestellte im öffentlichen Dienst die zentrale Zusatzversorgung neben der gesetzlichen Rente. Für eine vollständige Absicherung gehören private Altersvorsorge und eine DU- oder BU-Absicherung dazu. Den vollständigen Überblick gibt der Leitfaden für Angestellte im Blaulicht-Bereich.