Viele THW-Helfer gehen davon aus, im Dienst rundum abgesichert zu sein. Das stimmt für den Einsatz selbst, doch der gesetzliche Schutz hat klare Grenzen. Wer sie kennt, weiß, wo eine private Absicherung anschließen muss.
Versicherungsschutz im THW-Einsatzdienst über die DGUV
Das Wichtigste in Kürze
• Im THW-Dienst greift die gesetzliche Unfallversicherung über die UK Bund.
• Versichert sind Einsätze, Übungen, Ausbildung und der direkte Weg dorthin.
• Krankheit, Freizeitunfall und der Ausfall im Hauptberuf sind nicht gedeckt.
• Die Lücke beim Einkommen schließt nur eine private Police.
Was die DGUV im Einsatzdienst abdeckt
Als THW-Helfer im Ehrenamt bist du während des Dienstes über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Sie übernimmt nach einem anerkannten Einsatzunfall die Heilbehandlung, zahlt Verletztengeld und bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Verletztenrente. Dieser Schutz kostet dich keinen eigenen Beitrag und gilt für Einsatz, Übung und Ausbildung gleichermaßen.
Wo der Schutz endet
Die Deckung ist an den Dienst gebunden. Eine Krankheit, ein Unfall in der Freizeit oder der Wegfall des zivilen Einkommens fallen nicht darunter. Die Verletztenrente ersetzt zudem selten das volle Gehalt und setzt eine messbare Erwerbsminderung voraus. Bei Blaulichtversichert prüfen wir für THW-Kräfte, wie eine private Berufs- oder Dienstunfähigkeitsabsicherung genau dort ansetzt, wo der gesetzliche Schutz aufhört.
Fazit
Der THW-Einsatzdienst ist gesetzlich gut versichert, der Hauptberuf nicht automatisch. Wer beide Ebenen trennt, schließt die Lücke. Den vollständigen Überblick gibt der THW-Leitfaden.