THW: Absicherung von Ehrenamt und Hauptamt im Vergleich

22.06.2026 |Allgemein

Im Technischen Hilfswerk arbeiten zwei Gruppen Seite an Seite: rund 80.000 ehrenamtliche Helfer und einige tausend hauptamtlich Beschäftigte. Bei der Absicherung trennen sich ihre Wege deutlich, auch wenn beide im selben Einsatz stehen.

Das Wichtigste in Kürze

• Beide Gruppen sind im THW-Dienst über die UK Bund unfallversichert.

• Diese gesetzliche Deckung greift nur bei Einsätzen, Übungen und auf dem Weg dorthin.

• Krankheit, Freizeitunfall und der Ausfall im Hauptberuf bleiben außen vor.

• Den Hauptberuf sichert nur eine private BU oder DU ab.

Das Ehrenamt: abgesichert, aber nur im Dienst

Wer sich als THW-Helfer im Ehrenamt engagiert, ist während des Dienstes über die UK Bund gesetzlich unfallversichert, ohne eigenen Beitrag. Das deckt Unfälle im Einsatz ab. Es ersetzt aber nicht das Einkommen aus dem zivilen Hauptberuf, wenn dieser durch Krankheit oder einen privaten Unfall wegbricht. Genau hier entsteht die größte Lücke, weil viele Helfer den Schutz im Dienst mit einer Absicherung ihrer Arbeitskraft verwechseln.

Das Hauptamt: Beschäftigung mit eigenen Fragen

Hauptamtliche THW-Kräfte sind beim Bund angestellt und beziehen ihr Einkommen aus dieser Tätigkeit. Für sie zählt, dass die Berufsunfähigkeit den konkreten Beruf absichert und auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Bei Blaulichtversichert klären wir für beide Gruppen, wo die gesetzliche Deckung endet und welche private Police den Hauptberuf trägt.

Fazit

Der THW-Dienst ist gut versichert, das Leben drumherum nicht automatisch. Wer seinen Hauptberuf absichert, schließt die entscheidende Lücke. Den vollständigen Überblick gibt der THW-Leitfaden.

Quellen

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