Studierende oder in Ausbildung befindliche Kinder können in Beihilfe und PKV mitversichert bleiben – Altersgrenze und Voraussetzungen sind landesrechtlich und im PKV-Vertrag geregelt. Dieser Artikel skizziert, bis wann die Mitversicherung gilt.
Studierende Kinder – Familienversicherung und Beihilfe
Das Wichtigste in Kürze
• Altersgrenze : Kinder in erstmaliger Ausbildung oder Studium sind oft bis 25 (teilweise bis 27) in Beihilfe und PKV mitversichert. Landesrecht und Beihilfestelle prüfen – Überschreitung = eigene Versicherung nötig.
• Erststudium/Zweitausbildung : Erstmalige Berufsausbildung oder erstes Studium = in der Regel Mitversicherung. Zweitstudium oder zweite Ausbildung kann ausgeschlossen sein – AVB und Landesrecht lesen.
• Einkommensgrenze : Nebeneinkünfte des Kindes (z. B. Minijob) können Grenze haben – Überschreitung beendet Mitversicherung. Praxishinweis: Vor Überschreitung der Altersgrenze eigene PKV oder GKV für Kind prüfen – nahtlos wechseln.
• GKV : In GKV familienversichert bis 25 (ohne Ausbildung) bzw. in erstmaliger Ausbildung länger – Parallelen zu Beihilfe, aber eigene Bedingungen.
Fazit
Studierende Kinder: Beihilfe/PKV oft bis 25/27 in erstmaliger Ausbildung. Landesrecht und Einkommensgrenze prüfen. Wechsel rechtzeitig planen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.