Bei Scheidung ändern sich Versorgung, Riester, Basisrente und bAV durch den Versorgungsausgleich – und damit auch die Steuer. Wer was versteuert, wer Sonderausgaben geltend machen kann und wie Rentenabtretung wirkt, sollte früh durchdacht werden. Dieser Artikel skizziert die steuerlichen Auswirkungen der Scheidung für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Steueroptimierung bei Scheidung: Auswirkungen
Das Wichtigste in Kürze
• Versorgungsausgleich: Versorgung (Beamte) und Altersvorsorge-Anwartschaften (Riester, Basisrente, bAV) werden im Versorgungsausgleich bewertet und ausgeglichen – z. B. durch Rentenabtretung oder Wertausgleich. Der ausgleichsberechtigte Partner erhält einen Anspruch auf einen Teil der künftigen Rente oder andere Leistungen. Dokumentation und schriftliche Empfehlungen (Anwalt, Notar) einholen.
• Steuer: Wenn Sie Rente an den Ex-Partner abtreten müssen, kann das steuerlich dem Zahler oder dem Empfänger zugerechnet werden – je nach Ausgestaltung. Riester und Basisrente bleiben steuerlich gefördert; bei Aufteilung oder Übertragung können neue Steuerfolgen entstehen. Bei Statuswechsel (Beförderung, Teilzeit, Ruhestand) alle Verträge prüfen und anpassen.
• Optimierung: Vor der Scheidung (oder im Verfahren) Steuerberater einbeziehen – Versorgungsausgleich und Steuer gemeinsam planen. Rechtsschutz und Haftung für dienstliche und private Risiken im Blick behalten.
• Für Einsatzkräfte: Die besten Entscheidungen treffen diejenigen, die sich vorher einen Überblick verschaffen und Kriterien festlegen – nicht die mit dem schnellsten Abschluss.
Versorgungsausgleich und Steuerfolgen
Im Versorgungsausgleich werden Versorgung (Beamte) und Altersvorsorge-Anwartschaften (Riester, Basisrente, bAV) bewertet und ausgeglichen – z. B. durch Rentenabtretung oder Wertausgleich. Der ausgleichsberechtigte Partner erhält einen Anspruch auf einen Teil der künftigen Rente. Bei Rentenabtretung kann die Steuer dem Zahler oder dem Empfänger zugerechnet werden – je nach Ausgestaltung. Riester und Basisrente bleiben steuerlich gefördert; bei Aufteilung oder Übertragung können neue Steuerfolgen entstehen.
Optimierung und Beratung
Vor oder während der Scheidung lohnt es sich, einen Steuerberater einzubeziehen und Versorgungsausgleich sowie Steuer gemeinsam zu planen. Dokumentation und schriftliche Empfehlungen (Anwalt, Notar) sichern die Nachvollziehbarkeit. Bei Statuswechsel (Beförderung, Teilzeit, Ruhestand) alle Verträge prüfen und anpassen.
Fazit
Bei Scheidung ändern Versorgung und Vorsorge durch den Versorgungsausgleich; Steuerfolgen von Rentenabtretung und Zuordnung früh prüfen und mit dem Steuerberater abstimmen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.