Steuer und Förderung hängen eng zusammen: Riester, VWL und bAV werden gefördert und wirken sich auf die Steuer aus – Werbungskosten, Sonderausgaben, spätere Besteuerung der Leistungen. Wer hier Fehler macht, verschenkt Geld oder hat später Nachteile. Dieser Artikel beschreibt drei typische Fehler bei Steuer und Förderung und wie Sie sie vermeiden.
Steuer und Förderung – 3 typische Fehler
Das Wichtigste in Kürze
• Förderungen nicht abstimmen : Riester, VWL und bAV doppelt oder widersprüchlich nutzen → Förderung kann entfallen oder Steuernachteile entstehen; immer gemeinsam planen.
• Steuererklärung nicht genutzt : Werbungskosten (z. B. DU-Beitrag, Fahrtkosten) und Sonderausgaben (Riester, Vorsorge) nicht geltend gemacht → Rückerstattung verschenkt; besonders für Beamte und Angestellte mit vielen Versicherungen lohnenswert.
• Spätere Besteuerung ignoriert : Riester- und bAV-Leistungen werden später versteuert; wer nur auf die aktuelle Förderung schaut und die Alterseinkünfte vergisst, plant falsch.
Fehler 1: Förderungen nicht aufeinander abstimmen
Riester, VWL und betriebliche Altersvorsorge (bAV) haben jeweils eigene Förderregeln und Grenzen. Wer z. B. den Höchstbetrag bei Riester ausschöpft und gleichzeitig eine bAV mit hohem Arbeitgeberzuschuss hat, kann in Grenzfällen Förderung verlieren oder in die Progressionsfalle laufen. Auch Doppelförderung (z. B. gleicher Anspruch über zwei Wege) ist nicht immer erlaubt und kann zurückgefordert werden.
Was tun: Alle geförderten Bausteine (Riester, VWL, bAV) in einer Übersicht erfassen und prüfen: Welche Zulagen, welcher Steuervorteil, welche Obergrenzen? Dann abstimmen – nicht einfach „alles mitnehmen“, sondern so wählen, dass die Gesamtförderung passt und keine Nachteile entstehen. Bei Unsicherheit Beratung oder Steuerberatung einholen.
Fehler 2: Steuererklärung nicht machen und Werbungskosten verschenken
Viele Beamte und Angestellte mit Lohnsteuerabzug machen keine Steuererklärung – obwohl sie Werbungskosten (z. B. DU-Beitrag, Fahrtkosten, Fortbildung) oder Sonderausgaben (Riester, Altersvorsorge, Krankenversicherung) geltend machen könnten. Die Pauschalen des Finanzamts (z. B. Werbungskostenpauschale) werden automatisch angesetzt; wer darüber liegt, bekommt nur bei Veranlagung die Mehrzahlung zurück.
Was tun: Steuererklärung einreichen, sobald absehbar ist, dass Werbungskosten oder Sonderausgaben die Pauschalen übersteigen. Besonders bei DU-Beitrag, PKV, Riester und Fahrtkosten lohnt sich das oft. Nutzen Sie die Steuerbesonderheiten für Beamte (z. B. Pauschale für Versorgung) und prüfen Sie regelmäßig, ob sich eine Erklärung rechnet.
Fehler 3: Spätere Besteuerung von Vorsorgeleistungen ignorieren
Riester-Rente, Rürup und bAV-Rente werden im Alter versteuert – der Ertragsanteil bzw. die Rentenleistung fließt in die Einkommensteuer ein. Wer nur auf die aktuelle Förderung und den Steuervorteil heute schaut, vergisst, dass später mehr Steuer anfällt. Das ist kein Fehler an sich – aber die Planung sollte die Gesamtbilanz im Blick haben: Wie hoch ist die Nettorente nach Steuern? Passt das zur Versorgungslücke?
Was tun: Bei Abschluss und bei jeder Nachversicherung oder Erhöhung die spätere Besteuerung mitdenken. Faustregel: Je höher der Ertragsanteil bzw. die Rente, desto mehr Steuer im Alter. Wer das von vornherein einkalkuliert, vermeidet böse Überraschungen und kann gezielt andere Bausteine (z. B. Kapital mit Abgeltungsteuer) dazu mischen.
Fazit
1. Förderungen abstimmen – Riester, VWL, bAV gemeinsam planen, keine Doppel- oder Widerspruchslösung. 2. Steuererklärung nutzen – Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen, Rückerstattung sichern. 3. Spätere Besteuerung bei Riester, Rürup und bAV einplanen – Gesamtbilanz vor und nach Steuer im Blick behalten. Wer diese drei Punkte beachtet, nutzt Steuer und Förderung sinnvoll und vermeidet typische Fallstricke. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.