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Sabbatical und Beurlaubung – Versicherungen

20.02.2026 |Allgemein

Bei Sabbatical oder Beurlaubung (unbezahlt) entfällt BesoldungKrankenversorgung, DU und Vorsorge müssen weiterlaufen oder angepasst werden. Dieser Artikel skizziert, was mit KV, DU und Vorsorge passiert.

Das Wichtigste in Kürze

Beihilfe/PKV : Beihilfeberechtigung kann in Beurlaubung weiterbestehen (landesrechtlich) – Restkosten-PKV weiterzahlen. Kein Gehalt = Beitrag aus Rücklagen oder Nebeneinkünften. GKV-Option prüfen, wenn lange Beurlaubung – freiwillig in GKV möglich, Wiedereintritt PKV später mit Annahme.

DU : Private DU läuft weiter – Beitrag weiterzahlen. Leistung bei DU-Feststellung unabhängig von Beurlaubung. Praxishinweis: Budget für Fixkosten (PKV, DU, Risikoleben) in Beurlaubung sicherstellen – Rücklagen oder Partner.

Versorgung : Dienstzeiten in unbezahlter Beurlaubung werden teils nicht oder anteilig angerechnet – Ruhegehalt sinkt langfristig. Landesrecht und Personalstelle prüfen. Riester, bAVBeiträge aus Eigenmitteln möglich, Förderung ggf. reduziert bei weniger Einkommen.

Vorher : Schriftlich mit Dienstherr klären: Beihilfe, Dienstzeiten, Rückkehr. Versicherungen (DU, PKV) nicht kündigen – weiterzahlen.

Fazit

Sabbatical/Beurlaubung: Beihilfe/PKV und DU weiterzahlen. Versorgung – Dienstzeiten prüfen. Budget für Fixkosten sichern. Vorher mit Dienstherr klären. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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