Bei Sabbatical oder Beurlaubung (unbezahlt) entfällt Besoldung – Krankenversorgung, DU und Vorsorge müssen weiterlaufen oder angepasst werden. Dieser Artikel skizziert, was mit KV, DU und Vorsorge passiert.
Sabbatical und Beurlaubung – Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
• Beihilfe/PKV : Beihilfeberechtigung kann in Beurlaubung weiterbestehen (landesrechtlich) – Restkosten-PKV weiterzahlen. Kein Gehalt = Beitrag aus Rücklagen oder Nebeneinkünften. GKV-Option prüfen, wenn lange Beurlaubung – freiwillig in GKV möglich, Wiedereintritt PKV später mit Annahme.
• DU : Private DU läuft weiter – Beitrag weiterzahlen. Leistung bei DU-Feststellung unabhängig von Beurlaubung. Praxishinweis: Budget für Fixkosten (PKV, DU, Risikoleben) in Beurlaubung sicherstellen – Rücklagen oder Partner.
• Versorgung : Dienstzeiten in unbezahlter Beurlaubung werden teils nicht oder anteilig angerechnet – Ruhegehalt sinkt langfristig. Landesrecht und Personalstelle prüfen. Riester, bAV – Beiträge aus Eigenmitteln möglich, Förderung ggf. reduziert bei weniger Einkommen.
• Vorher : Schriftlich mit Dienstherr klären: Beihilfe, Dienstzeiten, Rückkehr. Versicherungen (DU, PKV) nicht kündigen – weiterzahlen.
Fazit
Sabbatical/Beurlaubung: Beihilfe/PKV und DU weiterzahlen. Versorgung – Dienstzeiten prüfen. Budget für Fixkosten sichern. Vorher mit Dienstherr klären. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.