Ruhegehalt und private Renten (z. B. DU-Rente, Rürup) sind steuerpflichtig. Für die Planung (Netto im Ruhestand) müssen Einsatzkräfte die Besteuerung einrechnen. Dieser Artikel skizziert die Grundlagen.
Ruhestandsgehalt und Steuern
Das Wichtigste in Kürze
• Ruhegehalt : Beamtenversorgung (Ruhegehalt) unterliegt der Einkommensteuer – nachgelagerte Besteuerung (während der Dienstzeit keine Steuer auf den „Anteil“, der später als Ruhegehalt fließt). Ertragsanteil oder volle Versteuerung je nach Rechtstand und Jahr des Ruhestandseintritts. Netto = Ruhegehalt minus Steuer.
• Private Renten : DU-Rente, Rürup, Riester – steuerpflichtig (Ertragsanteil oder volle Versteuerung). Ziel-Netto und Lücke immer nach Steuer berechnen.
• Praxishinweis : Steuerberater oder Lohnstelle zur konkreten Steuerlast im Ruhestand befragen – Jahr und Höhe der Bezüge entscheidend. Pauschal 10–20 % Steuer auf Ruhegehalt als Orientierung möglich, nicht als verbindliche Zahl.
Fazit
Ruhestandsgehalt und Steuern: Ruhegehalt und private Renten sind steuerpflichtig. Netto für Planung nach Steuer; konkret berechnen lassen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.