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Ruhestandsgehalt und Steuern

20.02.2026 |Allgemein

Ruhegehalt und private Renten (z. B. DU-Rente, Rürup) sind steuerpflichtig. Für die Planung (Netto im Ruhestand) müssen Einsatzkräfte die Besteuerung einrechnen. Dieser Artikel skizziert die Grundlagen.

Das Wichtigste in Kürze

Ruhegehalt : Beamtenversorgung (Ruhegehalt) unterliegt der Einkommensteuernachgelagerte Besteuerung (während der Dienstzeit keine Steuer auf den „Anteil“, der später als Ruhegehalt fließt). Ertragsanteil oder volle Versteuerung je nach Rechtstand und Jahr des Ruhestandseintritts. Netto = Ruhegehalt minus Steuer.

Private Renten : DU-Rente, Rürup, Riestersteuerpflichtig (Ertragsanteil oder volle Versteuerung). Ziel-Netto und Lücke immer nach Steuer berechnen.

Praxishinweis : Steuerberater oder Lohnstelle zur konkreten Steuerlast im Ruhestand befragen – Jahr und Höhe der Bezüge entscheidend. Pauschal 10–20 % Steuer auf Ruhegehalt als Orientierung möglich, nicht als verbindliche Zahl.

Fazit

Ruhestandsgehalt und Steuern: Ruhegehalt und private Renten sind steuerpflichtig. Netto für Planung nach Steuer; konkret berechnen lassen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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