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Ruhestand vorbereiten – 5-Punkte-Check für Einsatzkräfte

20.02.2026 |Allgemein

Den Ruhestand rechtzeitig vorzubereiten lohnt sich – für Beamtinnen und Beamte ebenso wie für Angestellte im öffentlichen Dienst und bei Blaulicht-Organisationen. Ein 5-Punkte-Check hilft, Versorgung, Krankenversicherung, Steuern, private Vorsorge und Absicherung im Blick zu behalten.

Das Wichtigste in Kürze

Punkt 1 – Versorgung klären
: Pension bzw. Rente (inkl. VBL oder anderer Zusatzversorgung) und Altersgrenze bei Dienstherr/Personalstelle anfragen; Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand einrechnen.
Punkt 2 – Heilfürsorge und Krankenversicherung
: Beamte: Beihilfe im Ruhestand und Restkosten-PKV prüfen; Angestellte: GKV/PKV-Beitrag und Gesundheitskosten im Alter kalkulieren.
Punkt 3 – Steuern
: Ruhestandsbezüge sind einkommensteuerpflichtig; Altersentlastungsbetrag und Freibeträge nutzen – ggf. Steuerberater einbeziehen.
Punkt 4 – Private Vorsorge
: Riester, Rürup, Kapitalanlage auf Auszahlung vorbereiten; Pflegevorsorge und Hinterbliebenenabsicherung prüfen.
Punkt 5 – DU/BU und Risikoleben
: DU-Rente endet oft mit Ruhestand; Risikoleben ggf. anpassen oder auslaufen lassen; Pflegezusatz und Hinterbliebenenversorgung sichern.

Versorgung und Altersgrenze (Punkt 1)

Lassen Sie sich eine Versorgungsauskunft und die für Sie geltende Altersgrenze (Regel- oder Sonderregelung für bestimmte Berufe) geben. So sehen Sie Pension/Rente und Abschläge bei vorzeitigem Eintritt. Angestellte sollten gesetzliche Rente und VBL bzw. bAV gemeinsam betrachten.

Heilfürsorge, PKV und Gesundheitskosten (Punkt 2)

Beamte im Ruhestand behalten in der Regel Beihilfe (teils abgesenkt) und brauchen eine Restkosten-PKV. Prüfen Sie, ob der Tarif altersgerecht ist und die Beiträge tragbar bleiben. Angestellte in GKV/PKV: Beiträge und Zuzahlungen im Alter einkalkulieren.

Steuern und private Vorsorge (Punkte 3 und 4)

Ruhestandsbezüge unterliegen der Einkommensteuer; Altersentlastungsbetrag und Freibeträge mindern die Belastung. Private Vorsorge (Riester, Rürup, Kapital) sollte auf Auszahlungsphase und Besteuerung abgestimmt sein – ggf. mit Berater durchrechnen.

Absicherung anpassen (Punkt 5)

DU-Versicherung zahlt in der Regel nur bis Eintritt in den Ruhestand; danach entfällt die Leistung. Risikolebensversicherung kann bei abbezahlter Immobilie und erwachsenen Kindern reduziert oder beendet werden. Hinterbliebenenversorgung (Pension/Rente) und Pflegezusatz rechtzeitig prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

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