Der Übergang in den Ruhestand bringt Änderungen bei Versorgung, Krankenversicherung, Verträgen und Steuern. Wer rechtzeitig prüft, ob die Versorgungslücke gedeckt ist, ob Beihilfe und PKV zum Ruhestand passen und ob alle Verträge und Fristen stimmen, geht entspannter in die nächste Lebensphase. Dieser 5-Punkte-Check fasst die wichtigsten Themen zusammen, die vor dem Ruhestand geklärt sein sollten.
Ruhestand vorbereiten – 5-Punkte-Check
Das Wichtigste in Kürze
• Versorgung und Lücke : Ruhestandsbezüge und Übergangsgeld kennen; fehlende Rente durch private Altersvorsorge (Riester, VWL, bAV) und ggf. DU-Rente ausgleichen.
• Krankenversorgung : Beihilfesatz und Restkostentarif für Ruhestand anpassen; PKV auf Ruhestandsbeihilfe umstellen, Beitragsentwicklung im Blick behalten.
• DU-Vertrag : Laufzeit bis Ruhestandsalter; ob und wie die DU-Rente im Ruhestand weiterläuft oder endet, vertraglich klären.
• Verträge und Kündigungen : Unnötige Verträge (z. B. überdimensionierte BU, doppelte Absicherung) prüfen; Fristen für Kündigung oder Anpassung einhalten.
• Steuern : Ruhestandsbezüge und Kapitalerträge versteuern; Pauschalen, Freibeträge und ggf. Steuerberatung nutzen.
Punkt 1: Versorgung und Lücke beziffern
Ruhestandsversorgung (Pension) und ggf. Übergangsgeld bis zum endgültigen Ruhestand sind die eine Seite. Die andere: Reichen sie aus, um Ihren Lebensstandard zu halten? Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem, was Sie brauchen (monatlicher Bedarf), und dem, was Versorgung plus ggf. Erwerbseinkommen liefern. Private Altersvorsorge (Riester, VWL, bAV, Kapitalanlage) soll diese Lücke schließen. Vor dem Ruhestand sollten Sie:
- die Höhe Ihrer Pension (inkl. Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand) kennen,
- Ihren monatlichen Bedarf realistisch einschätzen,
- alle Vorsorgeverträge (Riester, bAV, VWL, private Rente) durchgehen und prüfen, ab wann und in welcher Höhe Leistungen fließen.
So sehen Sie, ob die Lücke gedeckt ist oder ob Sie noch nachsteuern müssen (z. B. länger arbeiten, Ausgaben anpassen, Vorsorge nachziehen).
Punkt 2: Krankenversorgung – Beihilfe und PKV für den Ruhestand
Im Ruhestand ändert sich oft der Beihilfesatz (z. B. 70 % für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte mit beihilfeberechtigtem Ehepartner). Ihre Restkostenversicherung muss dazu passen: Viele Versicherer bieten Ruhestandstarife, die auf den veränderten Beihilfesatz abgestimmt sind. Ohne Anpassung kann es zu Über- oder Unterdeckung kommen. Zusätzlich: Beitragsentwicklung der PKV im Alter – die Prämien steigen oft; ob Sie einen Beitragsentlastungstarif oder eine Altersrückstellung nutzen, sollten Sie vor dem Ruhestand prüfen. Wer früh umstellt und vergleicht, vermeidet böse Überraschungen bei der ersten Ruhestandsabrechnung.
Punkt 3: DU-Vertrag – Laufzeit und Ende der Leistung
Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung läuft in der Regel bis zum planmäßigen Ruhestandsalter. Im Ruhestand besteht kein DU-Risiko mehr (Sie sind ja bereits aus dem Dienst ausgeschieden) – die Police endet oder wird in eine andere Form überführt. Wichtig zu klären:
- Laufzeit im Vertrag: Bis zu welchem Alter ist die DU-Rente vereinbart?
- Wenn Sie vor dem planmäßigen Ruhestand in DU gehen: Wie lange wird die DU-Rente gezahlt (lebenslang bis Ruhestandsalter oder befristet)?
- Nach dem Ruhestand: Keine DU-Leistung mehr; Ihre Alterseinkünfte sind dann Versorgung + private Vorsorge. Die DU hat Sie bis dahin abgesichert – danach übernimmt die Altersvorsorge.
Vor dem Ruhestand sollten Sie also wissen, ob Sie die DU noch brauchen (wenn Sie z. B. erst mit 67 in Rente gehen und der Vertrag bis 67 läuft) oder ob Sie bereits „durch“ sind und nur noch Altersvorsorge zählt.
Punkt 4: Verträge prüfen – Kündigungen und Anpassungen
Vor dem Ruhestand lohnt ein Rundgang durch alle Verträge:
• Lebensversicherungen, Kapitalanlagen : Laufzeiten, Auszahlungsmodalitäten, Steuerfolgen (z. B. bei Kapitallebens mit Ertragsanteilbesteuerung).
• Rechtsschutz, Haftpflicht, weitere Sachversicherungen : Brauchen Sie alle Sparten noch? Kündigung oder Reduzierung kann Kosten sparen.
• Riester, bAV, VWL : Wann beginnen die Leistungen? Gibt es Optionen (Kapital vs. Rente)? Mit Versorgung und Steuer abstimmen.
Fristen beachten: Manche Verträge laufen automatisch weiter, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird; andere können nur zu bestimmten Terminen angepasst werden. Einen Termin im Kalender setzen (z. B. ein Jahr vor Ruhestand) und dann systematisch abarbeiten.
Punkt 5: Steuern im Ruhestand
Ruhestandsbezüge (Pension) sind einkommensteuerpflichtig; der Arbeitgeber führt in der Regel Lohnsteuer ab. Private Altersvorsorge (Riester, Rürup, Kapitallebens) unterliegt der Ertragsanteilbesteuerung bzw. der Besteuerung der Rentenleistungen. Kapitalerträge (Zinsen, Fonds) werden mit Abgeltungsteuer oder im Veranlagungsweg versteuert. Vor dem Ruhestand sollten Sie:
- Freibeträge und Pauschalen nutzen (z. B. Sparerpauschbetrag),
- prüfen, ob eine Steuererklärung sinnvoll ist (Rückerstattung bei Werbungskosten, Sonderausgaben),
- bei komplexen Fällen (bAV, Riester, Kapitalübertrag) ggf. einen Steuerberater einbeziehen.
So vermeiden Sie Nachzahlungen und nutzen die rechtlichen Möglichkeiten optimal.
Kurz: Der 5-Punkte-Check
1. Versorgung + Lücke beziffern, private Vorsorge darauf abstimmen.
2. Beihilfe/PKV für Ruhestand anpassen, Beitragsentwicklung im Blick behalten.
3. DU-Vertrag: Laufzeit und Ende der Leistung klären.
4. Alle Verträge prüfen, Kündigungen und Fristen einhalten.
5. Steuern: Ruhestandsbezüge und Kapitalerträge planen, Freibeträge nutzen.
Wer diese fünf Punkte rechtzeitig angeht, geht gut vorbereitet in den Ruhestand.
Fazit
Ruhestand vorbereiten: Versorgungslücke, Beihilfe/PKV, DU-Laufzeit, Verträge und Steuern rechtzeitig prüfen. Ein Jahr vorher den 5-Punkte-Check durchgehen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.