Ein Riester-Wechsel – die Übertragung des Vertrags zu einem anderen Anbieter – kann sinnvoll sein, wenn Kosten, Rendite oder Konditionen des bisherigen Vertrags ungünstig sind. Für Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst bleibt die Förderberechtigung (Zulage, Steuer) beim Wechsel erhalten, sofern die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Dieser Artikel erklärt, wann ein Wechsel infrage kommt, wie er abläuft und worauf Sie achten sollten.
Riester-Wechsel: Wann und wie?
Das Wichtigste in Kürze
- Riester-Wechsel
- ist möglich: Der Vertrag wird beim neuen Anbieter fortgeführt, Förderung (Zulage, Sonderausgabenabzug) bleibt bei korrekter Durchführung erhalten; die Rechte aus dem Altersvorsorgevertrag gehen nicht verloren.
- Wann wechseln?
- Typische Gründe: zu hohe Kosten oder Abschlusskosten bereits abgegolten, bessere Anlageperformance, flexiblere Rentenoptionen oder Rentenbeginn, Wechsel in einen günstigeren Tarif (z. B. Banksparplan, Fonds).
- Ablauf
- : Beim neuen Anbieter Riester-Vertrag abschließen und Übertragung vom alten Vertrag veranlassen; der alte Vertrag wird gekündigt und das Vertragsguthaben (ggf. nach Abzug von Stornoanteilen) übertragen – Fristen und Mitwirkung der Anbieter beachten.
- Beachten
- : Storno bei Versicherungslösungen kann Rücknahme von Abschlusskosten bedeuten; Kosten-Nutzen des Wechsels durchrechnen und ggf. mit einem auf Einsatzkräfte spezialisierten Berater klären.
Wann lohnt sich ein Riester-Wechsel?
Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn der bisherige Vertrag über Jahre hinweg teurer oder weniger ertragreich ist als vergleichbare Angebote. Typisch: hohe Verwaltungs- und Fondskosten, starre Garantien mit geringer Verzinsung oder unpassende Rentenoptionen (z. B. fehlende Kapitalwahlrecht). Auch ein Anbieterwechsel nach Beitragspause oder Berufswechsel (z. B. von Angestellter zu Beamter) kann Anlass sein, die Riester-Struktur zu prüfen. Wichtig: Die staatliche Förderung (Grundzulage, Kinderzulagen) wird beim produktneutralen Wechsel nicht gefährdet – der neue Vertrag muss nur Riester-konform sein und die Zulageanträge erfolgen weiterhin über den neuen Anbieter.
Wie läuft der Wechsel ab?
Sie schließen beim neuen Anbieter einen Riester-Vertrag ab und beantragen die Übertragung des Guthabens vom alten Vertrag. Der neue Anbieter fordert in der Regel die Kündigung bzw. Übertragungsbestätigung beim alten Anbieter an; das Guthaben wird dann übertragen. Bei versicherungsförmigen Verträgen kann beim vorzeitigen Wechsel ein Stornoabzug (Rücknahme der auf die Beitragssumme verteilten Abschlusskosten) anfallen – das schmälert das übertragene Kapital. Fristen (z. B. Kündigungsfrist zum Vertragsende) und Formulare (Zulageübertragung, Mitteilung an die Zentralstelle) erledigen in der Praxis oft die Anbieter; Sie sollten den Übertragungsnachweis und die Zulagenfortzahlung prüfen. Nach dem Wechsel: Beiträge und ggf. Zulageanträge beim neuen Vertrag weiterführen.
Fazit
Ein Riester-Wechsel ist möglich und kann bei ungünstigen Kosten oder Konditionen sinnvoll sein. Förderung bleibt erhalten, wenn der neue Vertrag förderfähig ist und die Übertragung korrekt durchgeführt wird. Stornoabzüge und Kosten-Nutzen vorher prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.