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Riester bei Scheidung: Was passiert?

20.02.2026 |Allgemein

Riester-Verträge unterliegen beim Versorgungsausgleich der Scheidung: Die in der Ehezeit angesparten Riester-Anwartschaften werden zwischen den Eheleuten ausgeglichen. Für Beamtinnen und Beamte sowie Einsatzkräfte, die neben Versorgung auch Riester besparen, ist wichtig zu wissen, was genau passiert, wie die Aufteilung erfolgt und ob Zulagen oder Steuervorteile betroffen sind. Dieser Artikel gibt einen Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

Riester
ist ausgleichspflichtig: Der während der Ehe angesparte Wert des Riester-Vertrags (Anwartschaft) fließt in den Versorgungsausgleich ein und wird zwischen den Eheleuten hälftig geteilt – analog zu Beamtenversorgung, Rente und anderer Altersvorsorge.
Praxis
: Oft wird der Riester-Wert (z. B. durch Sachverständigengutachten oder Auskunft des Vertraganbieters) ermittelt; der ausgleichsberechtigte Ex-Partner erhält einen Ausgleichsanspruch – z. B. durch Übertragung eines Teils der Anwartschaft, Kapitalabfindung oder Ausgleich über andere Positionen (interner Ausgleich).
Vertrag
bleibt bestehen: Der Riester-Vertrag selbst wird nicht automatisch geteilt; die rechtliche Aufteilung erfolgt über den Versorgungsausgleich (Wertzuordnung). Ob ein zweiter Riester-Vertrag für den Ex-Partner angelegt oder ein Kapitaltransfer vereinbart wird, hängt von der konkreten Ausgleichslösung ab.
Zulagen/Steuer
: Bisher erhaltene Zulagen werden nicht „zurückgefordert"; die künftige Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Vertragsinhaber und dessen Förderberechtigung – nach Ausgleich sollte jeder prüfen, ob eigene Riester-Verträge und Zulageanträge noch passen.

Ablauf: Riester im Versorgungsausgleich

Das Familiengericht ermittelt im Versorgungsausgleich die Altersvorsorge-Anrechte beider Eheleute für die Ehezeit. Dazu zählen u. a. Rentenanwartschaften, Beamtenversorgung und private Altersvorsorge – also auch Riester. Der Wert der Riester-Anwartschaft (in der Ehe angespart) wird z. B. über eine Auskunft beim Vertraganbieter oder ein Gutachten ermittelt und in die Gegenüberstellung einbezogen. Der Überhang bei einem Ehegatten wird zugunsten des anderen ausgeglichen. Die konkrete Durchführung (Übertragung von Anwartschaften, Kapital, Verrechnung mit anderen Positionen) wird im Ausgleichsbeschluss bzw. in der Vereinbarung festgelegt. Rechtzeitig Auskünfte einholen und mit Fachanwalt oder Sachverständigem prüfen.

Was Sie konkret beachten sollten

Versorgungsauskünfte und Riester-Auskünfte früh einholen, damit die Ehezeit und der Wert korrekt erfasst werden. Bei Beamten kommt zur Beamtenversorgung oft Riester hinzu – beides wird im Ausgleich berücksichtigt. Nach dem Ausgleich: Eigene Altersvorsorge (Versorgung, Riester, Rürup) neu durchrechnen und ggf. Beiträge oder Verträge anpassen. Für Einsatzkräfte kann eine spezialisierte Beratung helfen, Versorgung und private Vorsorge wieder in Einklang zu bringen.

Fazit

Riester bei Scheidung wird im Versorgungsausgleich berücksichtigt; die in der Ehe angesparte Anwartschaft wird zwischen den Partnern ausgeglichen. Vertrag bleibt zunächst beim Vertragsinhaber, die Wertzuordnung erfolgt rechtlich über den Ausgleich. Rechtzeitig Auskünfte einholen und Folgen für die eigene Altersvorsorge planen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

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