Riester im Ruhestand kann als lebenslange Rente oder – je nach Vertrag und Rechtslage – teilweise als Kapital ausgezahlt werden. Für Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte im öffentlichen Dienst ist die Kombination mit Pension bzw. VBL und die steuerliche Behandlung der Riester-Rente entscheidend. Dieser Artikel zeigt, wie Sie die Auszahlung (Verrentung, Kapitaloption, Timing, Steuern) optimieren können.
Riester im Ruhestand: Auszahlung optimieren
Das Wichtigste in Kürze
- Verrentung
- : Die Riester-Rente wird in der Regel als lebenslange Rente mit Kapitalwahlrecht (teilweise Kapital statt Rente) ausgezahlt; der Rentenbeginn kann oft flexibel gewählt werden (z. B. mit Eintritt in den Ruhestand der Versorgung).
- Steuern
- : Die Riester-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung – der Ertragsanteil ist steuerpflichtig, der Beitragsanteil nicht; durch Kombination mit Pension/VBL kann die Steuerlast über die Jahre verteilt werden (z. B. Verrentung mit Pensionsbeginn oder gestaffelt).
- Optimierung
- : Rentenbeginn an Pensionsbeginn anpassen, um Spitzen in einem Jahr zu vermeiden; Kapitaloption nutzen, wenn einmaliger Bedarf (z. B. Schuldentilgung) und Vertrag es erlauben; Hinterbliebenenabsicherung (Rentengarantie, Witwen-/Witwerrente) prüfen.
- Beamte
- : Pension und Riester zusammen planen – Gesamtsteuerbelastung und Sozialleistungen (z. B. Wohngeld) im Auge behalten; ggf. Rentenphase strecken oder Kapitalanteil steuerlich günstig nutzen.
Verrentung vs. Kapital – was ist sinnvoll?
Die klassische Auszahlung ist die lebenslange Rente – sie bietet Planungssicherheit und Langlebigkeitsabsicherung. Viele Verträge sehen ein Kapitalwahlrecht vor: Ein Teil des Guthabens kann als Einmalzahlung genutzt werden, der Rest wird verrentet. Vorteil Kapital: z. B. Schulden tilgen, Anschaffungen; Nachteil: weniger monatliche Rente und ggf. Steuer auf den Kapitalertrag in einem Jahr. Für Beamte mit hoher Pension kann eine gestreckte Verrentung oder ein späterer Riester-Rentenbeginn sinnvoll sein, um Steuerspitzen zu glätten. Die konkrete Wahl hängt von Vertrag, Steuersatz und persönlichem Bedarf ab.
Steuern und Kombination mit Versorgung
Riester-Rente wird mit dem Ertragsanteil versteuert (nachgelagerte Besteuerung); Pension und VBL-Rente unterliegen der vollen Besteuerung. Durch Timing (gleicher oder versetzter Beginn) können Sie Jahresbelastungen beeinflussen. Sozialleistungen: Riester-Rente kann bei Wohngeld oder Grundsicherung angerechnet werden – bei Grenzfällen die Gesamteinkünfte planen. Fazit: Auszahlung rechtzeitig mit Vertragsanbieter und ggf. Steuerberater oder Berater für Einsatzkräfte durchgehen.
Fazit
Riester im Ruhestand lässt sich durch Rentenbeginn, Kapitaloption und Kombination mit Pension/VBL optimieren. Verrentung an Versorgung anpassen, Steuerlast verteilen und Vertragskonditionen (Garantie, Hinterbliebenenschutz) prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.