Eine Kündigung des Riester-Vertrags beendet die Förderung und hat in der Regel Rückzahlung der erhaltenen Zulagen (und ggf. Steuerfolgen) zur Folge. Trotzdem kann in Einzelfällen eine Kündigung sinnvoll sein – z. B. wenn die Kosten die Förderung übersteigen oder Sie die Beiträge dauerhaft nicht mehr aufbringen können. Dieser Artikel fasst Vor- und Nachteile sowie Alternativen für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zusammen.
Riester-Kündigung: Vor- und Nachteile
Das Wichtigste in Kürze
• Bei Kündigung müssen die staatlichen Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) zurückgezahlt werden; die Steuerersparnis aus der Sonderausgabenabzug entfällt bzw. kann in späteren Jahren nachträglich wirken (Nachversteuerung). Das ausgezahlte Kapital (nach Abzug der Rückzahlung) unterliegt der Besteuerung (Ertragsanteil).
• Vorteil der Kündigung: Sie sind die laufenden Beiträge los und erhalten das (nach Rückzahlung und Steuer) verbleibende Kapital. Nachteil: Verlust der Förderung, oft geringes Netto-Kapital nach Rückzahlung und Steuer, keine weitere Altersvorsorge über diesen Vertrag.
• Alternativen: Beitragspause (wenn vorübergehend nicht zahlungsfähig), Beitrag senken (auf Mindestbeitrag für Zulage), Anbieterwechsel (Förderübertrag statt Kündigung), Vertrag behalten und nur minimal weiterzahlen. Vor Kündigung immer prüfen, ob eine Alternative reicht.
• Für Einsatzkräfte: Bei dauerhafter DU oder Karriereende kann die Belastung hoch sein – dann Kündigung oder Pause durchrechnen; oft lohnt sich die Pause oder eine Reduzierung mehr als die Kündigung.
Rückzahlung der Zulagen
Alle staatlichen Zulagen (Grundzulage und Kinderzulagen), die Sie für den Vertrag erhalten haben, sind bei Kündigung an den Staat zurückzuzahlen. Die Zentralstelle für Altersvorsorge (ZfA) fordert den Betrag ein; er wird von der Auszahlung (dem Vertragswert) abgezogen. Wenn das Guthaben gering ist, kann nach Abzug der Rückzahlung wenig oder nichts übrig bleiben – in Extremfällen bleibt eine Restschuld bei der ZfA. Vor einer Kündigung also immer ausrechnen: Vertragswert minus Rückzahlung minus Steuer = was bleibt?
Steuerliche Folgen
Die Beiträge haben Sie in der Vergangenheit als Sonderausgaben geltend gemacht; die Zulage wurde nicht versteuert. Bei Kündigung: Die Auszahlung unterliegt der Besteuerung (der Ertragsanteil des Kapitals); zudem kann die Steuerersparnis der vergangenen Jahre in Einzelfällen rückwirkend entfallen oder gemindert werden (Nachversteuerung). Die genaue Ausgestaltung hängt vom Vertrag und Ihrem Steuerfall ab – ein Steuerberater kann die Konsequenz durchrechnen.
Alternativen zur Kündigung
Statt zu kündigen, können Sie: (1) Beitragspause beantragen (bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit etc.) – keine Zulage in der Zeit, aber kein Rückzahlungszwang. (2) Beitrag auf Minimum reduzieren (nur so viel zahlen, dass Sie noch die volle Zulage erhalten) – reduziert die monatliche Last. (3) Wechsel zu einem günstigeren Anbieter (Förderübertrag) – Sie behalten die Förderung und können Kosten senken. (4) Vertrag behalten und mit minimalem Beitrag weiterlaufen lassen – sofern Sie sich das leisten können. Erst wenn keine Alternative passt, ist Kündigung zu prüfen.
Fazit
Riester-Kündigung: Zulagen zurückzahlen, steuerliche Folgen beachten, oft wenig Netto-Kapital. Alternativen: Beitragspause, Beitrag senken, Anbieterwechsel. Für Einsatzkräfte vor Kündigung immer Alternativen und Netto-Ergebnis durchrechnen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.