Die Riester-Rente wird ab dem Rentenbeginn oder, bei Beamten, mit dem Ruhestand ausgezahlt, in der Regel als lebenslange Rente. Soweit sie auf geförderten Beiträgen beruht, ist sie nach § 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) voll nachgelagert zu versteuern, nicht nur mit einem Ertragsanteil. Optimieren lässt sich vor allem über die Kapitaloption und die Abstimmung mit der übrigen Versorgung.
Riester im Ruhestand: Auszahlung optimieren
Das Wichtigste in Kürze
• Volle Besteuerung: Die geförderte Riester-Rente ist in der Auszahlung voll steuerpflichtig, weil Beiträge und Zulagen steuerlich gefördert wurden.
• Kapitaloption: Viele Verträge erlauben eine einmalige Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Rentenbeginn.
• Abstimmung: Riester-Rente, Pension und weitere Einkünfte werden gemeinsam versteuert und bestimmen den Grenzsteuersatz.
• Timing: Eine Kapitalauszahlung in einem einkommensschwachen Jahr kann die Steuerlast senken.
Wie die Riester-Auszahlung besteuert wird
Anders als bei einer privaten, nicht geförderten Rente wird die Riester-Rente nicht nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Weil die Einzahlungen über Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert wurden, unterliegt die gesamte Leistung aus dem geförderten Kapital der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. Ein späterer Rentenbeginn senkt also nicht den steuerpflichtigen Anteil, er erhöht lediglich die monatliche Rente. Für die Netto-Auszahlung zählt daher vor allem, in welchen Grenzsteuersatz die Rente fällt.
Kapitaloption und Abstimmung mit der Versorgung
Viele Riester-Verträge erlauben, zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des Kapitals einmalig auszahlen zu lassen, der Rest fließt als Rente. Diese Teilauszahlung ist ebenfalls steuerpflichtig. Fällt sie in ein Jahr mit geringem sonstigen Einkommen, kann der Grenzsteuersatz niedriger sein, in einem Jahr mit hoher Versorgung wirkt sie dagegen stark progressiv. Beamtinnen und Beamte beziehen bereits Versorgung, die Riester-Rente kommt on top, sodass die Summe aller Einkünfte den Steuersatz bestimmt. Bei Blaulichtversichert rechnen wir mehrere Szenarien durch, reine Rente gegen Rente plus Teilkapital, um die Netto-Auszahlung zu verbessern.
Häufige Fragen
Wird die Riester-Rente voll versteuert?
Ja. Soweit sie auf geförderten Beiträgen beruht, ist sie nach § 22 Nr. 5 EStG voll nachgelagert steuerpflichtig, nicht nur mit dem Ertragsanteil.
Senkt ein späterer Rentenbeginn die Steuer?
Nein. Er erhöht die Monatsrente, ändert aber nichts an der vollen Besteuerung des geförderten Anteils.
Was bringt die Kapitaloption?
Eine einmalige Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent. In einem einkommensschwachen Jahr kann sie den Grenzsteuersatz senken.
Warum die Abstimmung mit der Versorgung?
Weil Pension und Riester-Rente gemeinsam versteuert werden. Die Gesamtsumme bestimmt den Steuersatz.
Fazit
Die geförderte Riester-Rente ist im Ruhestand voll steuerpflichtig, das Timing der Kapitaloption und die Abstimmung mit der Versorgung sind die eigentlichen Stellhebel für die Netto-Auszahlung. Den vollständigen Überblick gibt der Leitfaden zur Altersvorsorge für Beamte.