In bestimmten Lebenslagen können Sie Ihren Riester-Vertrag pausieren – also die Beitragszahlung vorübergehend einstellen, ohne den Vertrag zu kündigen. Während der Pause gibt es keine Zulage; der Vertrag bleibt aber förderfähig, und Sie können später wieder einsteigen. Dieser Artikel erklärt, wann eine Beitragspause sinnvoll ist und was Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst beachten sollten.
Riester-Beitragspause: Wann sinnvoll?
Das Wichtigste in Kürze
• Eine Beitragspause ist in vielen Riester-Verträgen vorgesehen, z. B. bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit oder geringem Einkommen. Die genauen Voraussetzungen stehen in den Vertragsbedingungen.
• Während der Pause: Keine Zulage, keine Steuerförderung für neue Beiträge; das bereits angesparte Kapital bleibt im Vertrag. Laufende Kosten (Verwaltung) können weiter anfallen – in den Bedingungen prüfen.
• Sinnvoll, wenn: Sie kurzfristig nicht zahlen können (z. B. Elterngeld, Gehaltsausfall) und den Vertrag nicht kündigen wollen. Weniger sinnvoll, wenn: Sie nur „sparen“ wollen und die Pause lange dauert – dann entgehen Ihnen Zulagen und mögliche Erträge.
• Für Einsatzkräfte: Bei Elternzeit oder längerer Krankheit die Pause beim Anbieter beantragen; Fristen und Nachweise (z. B. Arbeitslosmeldung) einhalten. Nach der Pause Beitrag wieder aufnehmen, um Zulage zu sichern.
Wann Verträge eine Pause vorsehen
Die Riester-Förderrichtlinien und die meisten Verträge erlauben eine Beitragspause bei nachweislich geringem oder fehlendem Einkommen – z. B. Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit Null, Elternzeit mit nur Elterngeld. Sie müssen die Pause in der Regel beantragen und nachweisen (Bescheinigung der Agentur für Arbeit, Arbeitgeberbestätigung). Die maximale Dauer der Pause kann vertraglich begrenzt sein (z. B. 2–3 Jahre). Ohne Pause müssten Sie weiter zahlen – können Sie das nicht, droht Vertragsbruch und ggf. Kündigung oder Verlust der Förderung.
Was während der Pause passiert
Während der Pause zahlen Sie keine Beiträge; Sie erhalten keine Zulage und können keine neuen Beiträge steuerlich geltend machen. Das bisher angesparte Kapital (Beiträge, Zulagen, Erträge) bleibt im Vertrag. Bei Fondsriester kann das Kapital weiter angelegt sein (mit Kursrisiko); bei Banksparplan oder Versicherung gelten die jeweiligen Regelungen. Kosten: Einige Anbieter erheben auch in der Pause Verwaltungsgebühren – das mindert das Guthaben. Vor der Pause die Bedingungen lesen.
Wann Pause sinnvoll, wann besser weiterzahlen
Sinnvoll: Wenn Sie temporär nicht zahlen können (z. B. 1–2 Jahre Elternzeit, Kurzarbeit), ohne den Vertrag zu gefährden. Weniger sinnvoll: Wenn Sie nur „Luft“ haben wollen und die Pause sehr lange dauert – Sie verschenken Zulagen und ggf. Steuerersparnis. Wenn Sie dauerhaft nicht mehr zahlen wollen, kommt statt Pause eher Kündigung oder Beitragsreduzierung (falls vertraglich möglich) in Betracht – mit den bekannten Folgen (Rückzahlung der Zulagen bei Kündigung).
Fazit
Riester-Beitragspause ist in vielen Verträgen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit möglich; währenddessen keine Zulage. Für Einsatzkräfte: Pause beantragen und nachweisen, Fristen beachten; nach der Pause wieder einsteigen, um Förderung zu nutzen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.