Bei Dienstunfähigkeits-Verfahren können zwei rechtliche Auseinandersetzungen anfallen: gegen den Dienstherrn (DU-Feststellung) und gegen die private DU-Versicherung (Leistung). Rechtsschutz kann in beiden Fällen helfen – wenn die richtigen Module abgedeckt sind. Dieser Artikel erklärt, wann er greift.
Rechtsschutz bei DU-Verfahren
Das Wichtigste in Kürze
• Gegen Dienstherr : Widerspruch oder Klage gegen die DU-Feststellung (Versetzung in den Ruhestand) – Dienstrecht-Modul deckt Anwalts- und Gerichtskosten. Fristen (z. B. 1 Monat Widerspruch) einhalten. Rechtsschutz vor Eintritt des Falls abgeschlossen – keine Deckung für bereits laufende Verfahren (je nach AVB).
• Gegen DU-Versicherer : Leistungsablehnung oder Rentenhöhe – Vertrags-/Versicherungsrecht-Modul deckt Kosten für Widerspruch und Klage gegen die Versicherung. Wichtig für Einsatzkräfte mit DU-Police – Leistungsstreit ist häufig.
• Kombination : Dienstrecht + Versicherungsrecht (oder Vertragsrecht inkl. Versicherung) in einer Police – beide Risiken abdecken. Praxishinweis: Vor DU-Verfahren Rechtsschutz mit beiden Modulen prüfen – nachträglich oft nicht möglich (Versicherung nimmt nur neue Fälle).
• Selbstbeteiligung : Im DU-Fall können Kosten hoch werden – Selbstbeteiligung so wählen, dass Sie den Anwalt nutzen können.
Fazit
Rechtsschutz DU-Verfahren: Dienstrecht gegen Dienstherr (Feststellung), Versicherungsrecht gegen DU-Versicherer (Leistung). Beide Module vor Eintritt prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.