Angestellte im Rettungsdienst, in der Pflege oder bei Hilfsorganisationen haben kein Dienstrecht – Streit mit dem Arbeitgeber fällt unter Arbeitsrecht. Rechtsschutz mit Arbeitsrecht-Modul deckt Kosten für Anwalt und Arbeitsgericht. Dieser Artikel skizziert die Absicherung für nicht verbeamtete Einsatzkräfte.
Rechtsschutz Arbeitsrecht – für Angestellte
Das Wichtigste in Kürze
• Was deckt er : Kündigung (Schutzklage, Abfindung), Gehalt (Überstunden, Zulagen), Diskriminierung, Betriebsübergang, Zeugnis. Arbeitsgericht und Fachanwalt Arbeitsrecht – Kosten im Rahmen der Police. BU-Feststellung durch Arbeitgeber/Arbeitsunfähigkeit ist thematisch nah an Arbeitsunfähigkeit – Leistungsstreit mit BU-Versicherer oft Versicherungsrecht (Vertragsrecht).
• Wann sinnvoll : Empfohlen für Angestellte in Rettung/Pflege – Kündigung und Gehaltsstreit können teuer werden. Nach BU und Privathaftpflicht – prioritär vor Miet- oder Vertragsrecht.
• Gewerkschaft : Tarifvertrag und Gewerkschafts-Rechtsschutz prüfen – oft Arbeitsrecht inklusive. Doppelung vermeiden.
• Praxishinweis : Arbeitsrecht-Rechtsschutz vor Eintritt des Falls abschließen – bereits bekannte Kündigung oder Streit wird oft nicht gedeckt.
Fazit
Arbeitsrecht für Angestellte: Kündigung, Gehalt, Diskriminierung – Kosten für Anwalt/Arbeitsgericht. Sinnvoll für Rettung/Pflege. Gewerkschaft prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.