Psychische Erkrankungen (Depressionen, Belastungsstörungen, PTBS, Burn-out etc.) sind in vielen Berufen eine häufige Ursache für Dienstunfähigkeit. Wie sie dienstrechtlich und bei der privaten DU-Versicherung anerkannt werden, erklärt dieser Artikel.
Psychische Erkrankungen und DU – Anerkennung
Das Wichtigste in Kürze
• Dienstrechtliche Anerkennung : Die Dienstunfähigkeit wird vom Dienstherrn festgestellt – auch bei psychischer Ursache. Das Gutachten (Amtsarzt/Fachgutachten) prüft, ob Sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihr Amt auszuüben – dazu gehören auch psychische Anforderungen (Belastbarkeit, Einsatzfähigkeit). Psychische Erkrankungen sind kein pauschaler Ausschluss – wenn die Eignung dauerhaft fehlt, wird DU festgestellt.
• Private DU – echte Klausel : Bei echter Beamtenklausel leistet die private DU-Versicherung, sobald die DU festgestellt ist – ohne Prüfung der Ursache. Psychisch bedingte DU wird genau so anerkannt wie körperlich bedingte. Wichtig: Der Tarif darf keine pauschalen Ausschlüsse psychischer Erkrankungen haben – sonst kann der Versicherer trotz DU-Feststellung ablehnen.
• Private DU – unechte Klausel : Bei unechter Klausel verlangt der Vertrag zusätzlich den Verlust einer Grundfähigkeit (z. B. „psychische Belastbarkeit“). Dann kann Streit entstehen, ob „psychische Belastbarkeit“ im vertraglichen Sinne weg ist. Echte Klausel vermeidet das.
• Praxishinweis : Bei Vertragsschluss psychische Leistungsbilder prüfen (kein Pauschalausschluss) und echte Beamtenklausel wählen. Gesundheitsfragen bei psychischen Vorerkrankungen wahrheitsgemäß beantworten – sonst Leistungsverweigerung möglich.
Ablauf
• Dienstlich : Gutachten prüft dauerhafte Eignung inkl. psychischer Belastbarkeit → DU festgestellt.
• Private DU : Bescheid vorlegen → bei echter Klausel und ohne Pauschalausschluss Psyche → Leistung.
Stolpersteine
• Pauschalausschluss Psyche im Tarif: Dann keine Leistung bei psychischer DU – Tarif vor Abschluss prüfen.
• Anzeigepflicht : Psychische Vorerkrankungen angeben – Verschweigen riskant.
Fazit
Psychische DU: Dienstrechtlich anerkannt, wenn dauerhafte Eignung fehlt. Private DU (echte Klausel, kein Pauschalausschluss Psyche) leistet bei Feststellung. Echte Klausel und psychische Leistungsbilder wichtig. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.