Polizei-DU: Übergang von Heilfürsorge zu Beihilfe

25.06.2026 |Allgemein

Viele Polizeivollzugsbeamte sind im aktiven Dienst über die freie Heilfürsorge versorgt und zahlen keinen Cent für die Krankenversorgung. Mit dem Eintritt in den Ruhestand ändert sich das grundlegend, denn dann gilt die Beihilfe. Wer diesen Wechsel nicht vorbereitet, steht plötzlich vor einer teuren Lücke.

Das Wichtigste in Kürze

• Im aktiven Polizeivollzugsdienst greift in vielen Ländern und beim Bund die Heilfürsorge.

• Im Ruhestand tritt an ihre Stelle die Beihilfe, die nur einen Teil der Kosten deckt.

• Den Rest übernimmt ein privater Restkostentarif.

• Eine Anwartschaft sichert diesen Tarif vorab ohne neue Gesundheitsprüfung.

Warum der Übergang zur Falle wird

Während der Heilfürsorge besteht kein Anlass, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Genau das wird zum Problem, wenn der Ruhestand naht. Dann ist die Beihilfe maßgeblich, und der nicht gedeckte Anteil muss über einen privaten Tarif abgesichert werden. Wer erst dann einsteigt, riskiert Zuschläge oder Ausschlüsse aufgrund zwischenzeitlich entstandener Erkrankungen.

So bleibt der Übergang lückenlos

Die Lösung ist eine Anwartschaftsversicherung. Sie hält den Zugang zur privaten Krankenversicherung zu heutigen Gesundheitsbedingungen offen, ohne dass schon der volle Beitrag fällig wird. Bei Blaulichtversichert planen wir für Polizistinnen und Polizisten diesen Wechsel früh, damit aus der Heilfürsorge nahtlos der passende Beihilfetarif wird.

Fazit

Der Wechsel von Heilfürsorge zu Beihilfe ist absehbar, also planbar. Eine rechtzeitige Anwartschaft schließt die Lücke. Den vollständigen Überblick gibt der Leitfaden zur Polizei-DU.

Quellen

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