Wenn Dienstunfähigkeits- (DU) oder Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht abgeschlossen werden kann – etwa wegen Ablehnung in der Gesundheitsprüfung, Ausschlüssen oder unerschwinglicher Beiträge – braucht es einen Plan B. Für Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte in Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst bedeutet das: alternativen Einkommens- und Absicherungsschutz kennen und kombinieren. Dieser Artikel stellt Plan-B-Optionen in Referenzqualität vor.
Plan B: Absicherung, wenn DU/BU nicht möglich ist
Das Wichtigste in Kürze
- Grundfähigkeitsversicherung (GF):
- Oft ohne oder mit lockerer Gesundheitsprüfung erhältlich; leistet bei Verlust definierter Grundfähigkeiten (Gehen, Heben, Sehen etc.) – kein Ersatz für DU/BU, aber Grundschutz bei körperlichen Risiken.
- Unfallversicherung mit Invaliditätsrente:
- Leistet bei Unfall-Invalidität nach Gliedertaxe; kein Schutz bei Krankheit oder Psyche – als Ergänzung oder wenn nur Unfall abgesichert werden soll, sinnvoll.
- Staatliche Absicherung:
- Erwerbsminderungsrente (EMR) für Angestellte unter engen Voraussetzungen; Ruhegehalt bei Beamten bei Dienstunfähigkeit – beides reicht oft nicht für den Lebensstandard; Plan B sollte zusätzlich Einkommen oder Kapital sichern.
Warum DU/BU oft nicht möglich ist
DU und BU setzen eine Gesundheitsprüfung voraus; Vorerkrankungen, Psychotherapie oder Medikamente können zu Ablehnung, Risikozuschlag oder Ausschlüssen führen. Bei Einsatzkräften kommen Belastungsrisiken und teils höhere Beiträge hinzu – manche können sich DU/BU schlicht nicht leisten. Plan B heißt dann: andere Bausteine nutzen, die ohne oder mit geringerer Gesundheitsprüfung verfügbar sind, und realistisch einschätzen, was sie abdecken.
Grundfähigkeitsversicherung als Plan B
Die Grundfähigkeitsversicherung (GF) fragt nicht nach beruflicher oder dienstlicher Unfähigkeit, sondern nach dem dauerhaften Verlust konkret definierter Fähigkeiten (z. B. Gehen, Treppensteigen, Heben, Sehen, Hören, Sitzen). Vorteil: Oft keine oder vereinfachte Gesundheitsprüfung; günstigere Beiträge. Nachteil: Psychische oder belastungsbedingte Ausfälle ohne Katalogverlust sind nicht abgedeckt. Als Plan B, wenn DU/BU nicht möglich ist, kann GF einen Teilschutz für körperliche Risiken bieten – mit bewusster Lücke bei Psyche und „weichen“ Ursachen.
Unfallversicherung und Invaliditätsleistung
Eine Unfallversicherung mit Invaliditätsrente oder Kapitalleistung nach Gliedertaxe leistet bei Unfallfolgen – nicht bei Krankheit. Für Einsatzkräfte mit erhöhtem Unfallrisiko kann sie ein sinnvoller Baustein sein; als alleiniger Plan B ungeeignet, da Krankheit und Psyche die häufigsten DU/BU-Ursachen sind. Kombination: GF + Unfall mit Rente kann den Plan B verbessern, ohne DU/BU zu ersetzen.
Staatliche Leistungen und Eigenvorsorge
Angestellte haben Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn sie unter 6 Stunden täglich erwerbsfähig sind – die Höhe ist begrenzt und oft unter dem gewohnten Einkommen. Beamte erhalten bei Dienstunfähigkeit Ruhegehalt nach Versorgungsrecht – ebenfalls oft mit Versorgungslücke. Plan B sollte daher Ersparnisse, Kapitalbildung (z. B. ETF, Riester, bAV) und ggf. Partnerabsicherung einbeziehen, um Einkommenslücken zu mildern. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Fazit
Wenn DU/BU nicht möglich ist, bieten Grundfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung mit Invaliditätsleistung und staatliche sowie private Vorsorge einen Plan B. Keine dieser Optionen ersetzt vollwertig DU oder BU; die Lücken (v. a. Psyche, nicht katalogisierte Krankheiten) sollten bekannt und akzeptiert sein. Individuelle Beratung für Einsatzkräfte hilft, den bestmöglichen Plan B zu kombinieren.