Dienstunfähigkeit (DU) oder Berufsunfähigkeit (BU) können abgelehnt werden (z. B. wegen Vorerkrankungen) oder nur mit Risikozuschlag oder Ausschluss angeboten werden. Für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und THW ist dann die Frage: Was kann ich trotzdem tun? Dieser Artikel skizziert Plan-B-Optionen – mit klarem Blick auf deren Grenzen.
Plan B Absicherung: Was tun, wenn DU/BU nicht möglich ist?
Das Wichtigste in Kürze
• Grundfähigkeit (GF) : Oft ohne oder mit lockerer Gesundheitsprüfung erhältlich. Sie leistet nur bei Verlust vertraglich definierter Fähigkeiten (Gehen, Heben, Sehen, psychische Belastbarkeit etc.) – nicht bei jedem Berufsausfall. Als Teilabsicherung sinnvoll, aber Lücke bewusst machen: Viele DU-Fälle erfüllen die GF-Kriterien nicht.
• Unfallrente / Unfallinvalidität : Leistet bei Unfall mit dauerhafter Invalidität. Krankheit ist nicht abgedeckt – das ist die große Lücke, weil viele Berufsausfälle krankheitsbedingt sind. Kann ergänzen, ersetzt DU/BU nicht.
• Staatliche Absicherung : Beamte: Versorgung bei Dienstunfähigkeit (Ruhegehalt, ggf. Mindestversorgung). Angestellte: Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie weniger als 3 bzw. unter 6 Stunden täglich arbeiten können – nicht berufsbezogen, oft niedrig. Private DU/BU bleibt wichtig; Plan B kann die Lücke zwischen staatlicher Leistung und Bedarf nur teilweise füllen.
• Risikozuschlag oder Ausschluss annehmen : Wenn DU/BU nur mit Zuschlag oder Ausschluss (z. B. Rücken, Psyche) angeboten wird: Oft lohnt es sich, teilweise abzusichern statt ganz zu verzichten. Ausschluss genau prüfen – welches Risiko bleibt ungedeckt? Dann ggf. mit GF oder Sparen puffern.
• Zweitmeinung und erneuter Antrag : Anderer Anbieter oder andere Tarife können unterschiedliche Annahmepraxis haben. Nach Besserung des Gesundheitsbilds (z. B. nach Jahren ohne Behandlung) Nachversicherung oder neuer Antrag prüfen.
Option 1: Grundfähigkeitsversicherung (GF)
• Vorteil : Oft leichter erhältlich, günstiger als DU/BU.
• Nachteil : Leistung nur bei Katalog-Fähigkeitsverlust; viele psychische oder organische DU-Fälle nicht abgedeckt.
• Praxishinweis : GF mit möglichst breitem Katalog (inkl. psychische Belastbarkeit) wählen und als Mindestbaustein verstehen – nicht als Ersatz für DU/BU.
Option 2: Unfallrente / Unfallinvalidität
• Leistung : Bei Unfall mit dauerhafter Invalidität (Prozent der Gliedertaxe bzw. Invaliditätsgrad).
• Grenze : Nur Unfall – Krankheit (Rücken, Psyche, Herz etc.) ist nicht versichert. Für viele Einsatzkräfte ist das zu wenig, sollte aber nicht ignoriert werden (Verkehrs-, Einsatzunfälle).
Option 3: Staatliche Leistungen einplanen
• Beamte : Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit – Höhe von Dienstzeiten und Besoldung abhängig. Lücke zum gewünschten Einkommen berechnen; Plan B (GF, Ersparnis) für diese Lücke.
• Angestellte : Erwerbsminderungsrente – oft niedrig, erst nach Wartezeiten. Private Vorsorge (BU, GF, Rücklagen) bleibt zentral.
Option 4: Risikozuschlag oder Ausschluss
• Zuschlag : Höherer Beitrag für volle DU/BU – kann sinnvoll sein, wenn der Schutz wichtig ist.
• Ausschluss : Bestimmte Ursachen (z. B. Rücken, psychische Störungen) von der Leistung ausgenommen. Rest bleibt abgesichert. Ausschluss genau verstehen und ggf. mit GF oder Eigenvorsorge für das ausgeschlossene Risiko kombinieren.
Stolpersteine
• „Ich brauche keine BU, ich habe GF“ : GF ist kein Ersatz für DU/BU. Wer nur GF hat, trägt das volle Risiko für alle Fälle außerhalb des Fähigkeitskatalogs.
• Sparen statt Versicherung : Rücklagen sind wichtig, reichen aber bei langer DU oft nicht – Kosten und Lebenshaltung laufen weiter. Kombination aus staatlicher Absicherung, Plan B (GF/Unfall) und Rücklagen realistisch planen.
Fazit
Bei Ablehnung oder zu teurer DU/BU: GF als Teilschutz, Unfallrente als Ergänzung, staatliche Leistungen (Versorgung/Erwerbsminderung) einplanen. Risikozuschlag oder Ausschluss prüfen; Zweitmeinung und späterer Antrag möglich. Plan B schließt die Lücke nur teilweise – DU/BU bleibt das Ziel, wo erreichbar. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.