Eine Altenpflegerin, 44 Jahre, kann nach zwei Bandscheibenvorfällen nicht mehr am Bett arbeiten. Sie stellt den Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente und bekommt einen Brief: Sie könnten doch in der Pflegedokumentation oder an der Anmeldung tätig sein. Genau dieser Satz entscheidet darüber, ob ihre Police zahlt, und er hat einen Namen.
Verweisungsklausel am Pflege-Beispiel erklärt
Was die Verweisungsklausel regelt
Die Verweisungsklausel legt fest, ob der Versicherer dich auf einen anderen Beruf verweisen darf, statt die Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Bei der abstrakten Verweisung genügt es, dass ein anderer Beruf theoretisch zu deiner Ausbildung und Lebensstellung passt. Ob es eine solche Stelle real gibt und ob du sie je bekämst, spielt keine Rolle.
Warum das Pflege-Beispiel so deutlich ist
Im Fall der Altenpflegerin heißt das: Der Versicherer verweist sie auf eine leichtere Bürotätigkeit im Gesundheitswesen, obwohl sie nie als Bürokraft gearbeitet hat und kaum eine Klinik sie dafür einstellen würde. Die körperliche Pflegearbeit ist weg, die Rente bleibt aus. Der Verweisungsverzicht verhindert genau das. Mit ihm muss der Versicherer leisten, sobald der zuletzt ausgeübte Pflegeberuf nicht mehr möglich ist.
Worauf Pflegekräfte achten sollten
Gerade in der Pflege mit ihrem hohen Anteil körperlicher Arbeit ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung das wichtigste Klauselmerkmal überhaupt. Bei Blaulichtversichert prüfen wir Pflege-Tarife zuerst auf diesen Punkt, bevor es um den Beitrag geht, denn ein günstiger Tarif mit abstrakter Verweisung hilft im Ernstfall nicht.
Fazit
Die Verweisungsklausel entscheidet am konkreten Beispiel über die Leistung. Wer den Verzicht hat, wird nicht an den Schreibtisch verwiesen. Den vollständigen Überblick gibt der Leitfaden zur BU als Pflegekraft.