Anwärterinnen und Anwärter (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) haben oft ein begrenztes Einkommen – die Ausbildung oder das Anwärtergehalt reicht nicht für „alles“. Förderungen wie Riester, VWL und ggf. bAV (wenn als Angestellte/r) sinnvoll zu kombinieren heißt: Netto-Belastung im Blick behalten, Zulagen mitnehmen und nicht zu viel auf einmal zu wollen. Dieser Artikel gibt Orientierung für die optimale Förderungs-Kombination in der Anwärterzeit.
Optimale Förderungs-Kombination für Anwärter
Das Wichtigste in Kürze
• Budget: Anwärtergehalt ist begrenzt – zuerst existenzielle Ausgaben (Miete, KV, DU-Absicherung), dann Vorsorge. Nur so viel in Riester/VWL stecken, wie dauerhaft tragbar ist; lieber weniger und durchhaltbar als zu viel und später Pause/Kündigung.
• Riester: Kinderzulage macht Riester für Anwärter mit Kindern oft sehr attraktiv (Netto-Beitrag sinkt). Ohne Kinder: Mindestbeitrag + Grundzulage kann trotzdem lohnen – Steuerermäßigung wirkt, sobald Sie veranlagt werden. Nicht den vollen Maximalbeitrag anpeilen, wenn das Netto knapp ist.
• VWL: Wenn der Arbeitgeber VWL anbietet (z. B. 40 € Zuschuss), mitnehmen – oft schon mit kleinem Eigenanteil. Nach 7 Jahren steuerfrei auszahlbar; gut als ergänzende Ansparung. bAV: Nur relevant, wenn Sie angestellt sind (z. B. Rettungsdienst in Ausbildung) und der Arbeitgeber bAV anbietet – dann bis zur Grenze nutzen.
• Für Anwärter: Reihenfolge – zuerst DU, dann VWL mitnehmen, dann Riester (ggf. mit Kinderzulage) in tragbarer Höhe. Später bei Verbeamtung oder Gehaltsanstieg nachziehen (Nachversicherung DU, höhere Riester-Beiträge).
Riester in der Anwärterzeit
Mit Kindern: Kinderzulagen erhöhen die Förderung deutlich – der effektive Eigenanteil sinkt. Sinnvoll, den Mindestbeitrag (für volle Zulage) zu leisten, sofern das Budget reicht. Ohne Kinder: Grundzulage + Steuerermäßigung – oft geringer Effekt; trotzdem kann ein kleiner Riester-Vertrag den Einstieg bilden, den Sie später erhöhen (Nachversicherung bei DU parallel prüfen). Praxishinweis: Nicht den Prospekt-Maximalbeitrag wählen – lieber reduziert starten und bei Beförderung/Gehalt anheben.
VWL und bAV
VWL: Arbeitgeberzuschuss nicht liegen lassen – auch mit minimalem Eigenanteil lohnt sich die Ansparung. bAV: Nur bei Angestellten-Anwärtern (z. B. Rettungsdienst vor Verbeamtung) – wenn angeboten, prüfen, ob Eigenbeitrag zumutbar ist; AG-Anteil ist „Geschenk“. Beamte in Anwärterzeit haben keine bAV vom Dienstherrn – nur Versorgung später; Riester und VWL (wenn noch aus Angestelltenzeit) bleiben die Förderinstrumente.
Fazit
Anwärter: Budget begrenzt – DU zuerst, dann VWL mitnehmen, Riester in tragbarer Höhe (mit Kindern oft sehr lohnend). bAV nur bei Angestellten. Später bei mehr Einkommen nachziehen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.