Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben keinen Anspruch auf Witwen-/Witwerrente aus der Beamtenversorgung – Absicherung des Partners muss privat geregelt werden. Dieser Artikel skizziert die Bausteine.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft – Absicherung
Das Wichtigste in Kürze
• Keine Hinterbliebenenversorgung : Partner ohne Ehe erhält keine Witwen-/Witwerrente aus Versorgung – Risikolebensversicherung mit Partner als Begünstigter ist zentral. Summe = Bedarf des Partners (Kredit, Lebensunterhalt, X Jahre).
• Testament : Erbanspruch für Partner nur per Testament oder Erbvertrag – gesetzliche Erbfolge sieht Partner nicht vor. Praxishinweis: Testament aktuell halten (Trennung, neuer Partner).
• DU/BU : Jeder sichert sich selbst ab – DU/BU ist individuell. Gemeinsames Budget: beide Beiträge einplanen. Kinder aus Lebensgemeinschaft = Waisenrente möglich, wenn Kind anerkannt/zugeordnet.
• Beihilfe : Partner ist nicht beihilfeberechtigt – eigene GKV oder PKV für Partner nötig. Risikoleben und Testament ersetzen die fehlende Hinterbliebenenversorgung.
Fazit
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Keine Witwen-/Witwerrente – Risikoleben (Begünstigter Partner) und Testament wichtig. DU/BU je eigen, Beihilfe nur für Beamten. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.