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Nichteheliche Lebensgemeinschaft – Absicherung

20.02.2026 |Allgemein

Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben keinen Anspruch auf Witwen-/Witwerrente aus der BeamtenversorgungAbsicherung des Partners muss privat geregelt werden. Dieser Artikel skizziert die Bausteine.

Das Wichtigste in Kürze

Keine Hinterbliebenenversorgung : Partner ohne Ehe erhält keine Witwen-/Witwerrente aus VersorgungRisikolebensversicherung mit Partner als Begünstigter ist zentral. Summe = Bedarf des Partners (Kredit, Lebensunterhalt, X Jahre).

Testament : Erbanspruch für Partner nur per Testament oder Erbvertraggesetzliche Erbfolge sieht Partner nicht vor. Praxishinweis: Testament aktuell halten (Trennung, neuer Partner).

DU/BU : Jeder sichert sich selbst ab – DU/BU ist individuell. Gemeinsames Budget: beide Beiträge einplanen. Kinder aus Lebensgemeinschaft = Waisenrente möglich, wenn Kind anerkannt/zugeordnet.

Beihilfe : Partner ist nicht beihilfeberechtigt – eigene GKV oder PKV für Partner nötig. Risikoleben und Testament ersetzen die fehlende Hinterbliebenenversorgung.

Fazit

Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Keine Witwen-/Witwerrente – Risikoleben (Begünstigter Partner) und Testament wichtig. DU/BU je eigen, Beihilfe nur für Beamten. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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