Nebentätigkeit neben dem Dienst ist möglich, aber genehmigungspflichtig und mit Grenzen – Versorgung und Versicherungen bleiben unberührt, Nebeneinkünfte können Steuer und Sozialversicherung berühren. Dieser Artikel skizziert die Grenzen.
Nebenjob und Versorgung – Grenzen
Das Wichtigste in Kürze
• Genehmigung : Nebentätigkeit muss vom Dienstherrn genehmigt werden – Nebentätigkeitsverordnung bzw. Landesrecht. Ohne Genehmigung disziplinär relevant. Obergrenzen (Stunden, Einkommen) je nach Land – Personalstelle fragen.
• Versorgung : Hauptamt bleibt maßgeblich – Dienstzeiten und Besoldung aus Hauptamt. Nebeneinkünfte erhöhen nicht die Versorgung, können aber Steuer und Rentenversicherung (wenn selbstständig oder angestellt nebenbei) auslösen.
• DU : Private DU bezieht sich auf Hauptberuf (Beamter) – Nebentätigkeit ändert in der Regel nichts an Beitrag und Leistung. Berufshaftpflicht für Nebentätigkeit prüfen, wenn beruflich.
• Steuer : Nebeneinkünfte sind einkommensteuerpflichtig – zusammen mit Besoldung veranlagt. Praxishinweis: Grenzen und Genehmigung einhalten – Versorgung und DU laufen weiter wie vereinbart.
Fazit
Nebenjob: Genehmigung und Obergrenzen beachten. Versorgung und DU aus Hauptamt. Steuer und SV auf Nebeneinkünfte prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.