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Nebenjob und Versorgung – Grenzen

20.02.2026 |Allgemein

Nebentätigkeit neben dem Dienst ist möglich, aber genehmigungspflichtig und mit GrenzenVersorgung und Versicherungen bleiben unberührt, Nebeneinkünfte können Steuer und Sozialversicherung berühren. Dieser Artikel skizziert die Grenzen.

Das Wichtigste in Kürze

Genehmigung : Nebentätigkeit muss vom Dienstherrn genehmigt werden – Nebentätigkeitsverordnung bzw. Landesrecht. Ohne Genehmigung disziplinär relevant. Obergrenzen (Stunden, Einkommen) je nach Land – Personalstelle fragen.

Versorgung : Hauptamt bleibt maßgeblichDienstzeiten und Besoldung aus Hauptamt. Nebeneinkünfte erhöhen nicht die Versorgung, können aber Steuer und Rentenversicherung (wenn selbstständig oder angestellt nebenbei) auslösen.

DU : Private DU bezieht sich auf Hauptberuf (Beamter) – Nebentätigkeit ändert in der Regel nichts an Beitrag und Leistung. Berufshaftpflicht für Nebentätigkeit prüfen, wenn beruflich.

Steuer : Nebeneinkünfte sind einkommensteuerpflichtigzusammen mit Besoldung veranlagt. Praxishinweis: Grenzen und Genehmigung einhaltenVersorgung und DU laufen weiter wie vereinbart.

Fazit

Nebenjob: Genehmigung und Obergrenzen beachten. Versorgung und DU aus Hauptamt. Steuer und SV auf Nebeneinkünfte prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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