In Mutterschutz und Elternzeit ändern sich Gehalt bzw. Besoldung – Beihilfe und PKV bleiben in der Regel bestehen. Was konkret passiert und worauf Sie achten sollten, skizziert dieser Artikel für Beamtinnen und Beamte.
Mutterschutz und Elternzeit – Beihilfe und Gehalt
Das Wichtigste in Kürze
• Mutterschutz : Beschäftigungsverbot – Besoldung wird weitergezahlt (Beamte). Beihilfe und PKV unverändert. Angestellte: Lohnfortzahlung bzw. Mutterschaftsgeld – Krankenversicherung (GKV/PKV) weiter.
• Elternzeit : Unbezahlte Freistellung – keine Besoldung (Beamte) bzw. kein Gehalt (Angestellte), sofern nicht Elterngeld oder Teilzeit. Beihilfe: Anspruch besteht in der Regel weiter (Beamter im statusrechtlichen Sinne), Details landesrechtlich – Personalstelle fragen. PKV-Beitrag weiter zahlen – Budget in Elternzeit einplanen.
• Praxishinweis : Vor Elternzeit Monatsbudget durchrechnen – kein Gehalt, aber PKV, DU/BU, Risikoleben laufen weiter. Rücklagen oder Partner-Einkommen einplanen. Elterngeld und Teilzeitoption (Elternteilzeit) prüfen.
• Kinder : Mitversicherung in Beihilfe/PKV – Geburt melden, Kosten für Kind einkalkulieren.
Fazit
Mutterschutz/Elternzeit: Gehalt in Elternzeit weg (wenn unbezahlt). Beihilfe bei Beamten weiter. PKV und Verträge weiterzahlen – Budget planen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.