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Mutterschutz und Elternzeit – Beihilfe und Gehalt

20.02.2026 |Allgemein

In Mutterschutz und Elternzeit ändern sich Gehalt bzw. BesoldungBeihilfe und PKV bleiben in der Regel bestehen. Was konkret passiert und worauf Sie achten sollten, skizziert dieser Artikel für Beamtinnen und Beamte.

Das Wichtigste in Kürze

Mutterschutz : BeschäftigungsverbotBesoldung wird weitergezahlt (Beamte). Beihilfe und PKV unverändert. Angestellte: Lohnfortzahlung bzw. MutterschaftsgeldKrankenversicherung (GKV/PKV) weiter.

Elternzeit : Unbezahlte Freistellung – keine Besoldung (Beamte) bzw. kein Gehalt (Angestellte), sofern nicht Elterngeld oder Teilzeit. Beihilfe: Anspruch besteht in der Regel weiter (Beamter im statusrechtlichen Sinne), Details landesrechtlichPersonalstelle fragen. PKV-Beitrag weiter zahlen – Budget in Elternzeit einplanen.

Praxishinweis : Vor Elternzeit Monatsbudget durchrechnen – kein Gehalt, aber PKV, DU/BU, Risikoleben laufen weiter. Rücklagen oder Partner-Einkommen einplanen. Elterngeld und Teilzeitoption (Elternteilzeit) prüfen.

Kinder : Mitversicherung in Beihilfe/PKVGeburt melden, Kosten für Kind einkalkulieren.

Fazit

Mutterschutz/Elternzeit: Gehalt in Elternzeit weg (wenn unbezahlt). Beihilfe bei Beamten weiter. PKV und Verträge weiterzahlenBudget planen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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