Sobald Kinder da sind, werden Krankenversicherung, Hinterbliebenenabsicherung und Dienstunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsrente noch wichtiger. Beihilfesatz und Familienversicherung ändern sich, die Waisenrente deckt nicht alle Lücken, und die gewählte DU/BU- und Risikolebens-Höhe sollte zur Familie passen. Dieser Kurzüberblick fasst zusammen, was Sie bei Kinder und Versicherung als Einsatzkraft beachten sollten – von der Mitversicherung über die Waisenrente bis zur Anpassung Ihrer Verträge.
Kinder und Versicherung – Kurzüberblick
Das Wichtigste in Kürze
• Krankenversorgung : Kinder können beihilfeberechtigt oder in der GKV/PKV mitversichert sein; Beihilfesatz für Sie steigt oft (z. B. auf 70 %), Restkostentarif anpassen.
• Waisenrente : Versorgung sieht eine Waisenrente vor; reicht oft nicht für den Lebensunterhalt – zusätzliche Absicherung (Risikoleben, ggf. Kapitallebens) prüfen.
• DU/BU : Absicherungshöhe an Familienausgaben und anfallende Raten (Kredit, Miete) anpassen; Nachversicherungsgarantie bei Geburt oder Gehaltserhöhung nutzen.
• Risikolebensversicherung : Summe so wählen, dass Hinterbliebene abgesichert sind (Schulden, laufende Kosten, Ausbildung der Kinder); bei mehreren Kindern und langer Laufzeit höher kalkulieren.
Krankenversorgung: Kinder mitversichern
Beamte: Kinder sind oft beihilfeberechtigt (je nach Landesrecht und Voraussetzungen wie Altersgrenze, Ausbildung). Dann steigt Ihr Beihilfesatz (z. B. von 50 % auf 70 %); Ihre Restkostenversicherung muss zu diesem Satz passen (beihilfekonform für 70/30). Ohne Beihilfe für das Kind können Sie es in der PKV mitversichern oder – unter Voraussetzungen – in der GKV familienversichern.
Angestellte: In der GKV sind Kinder in der Regel kostenfrei mitversichert, solange die Voraussetzungen (Alter, Ausbildung etc.) erfüllt sind. Bei PKV gelten die Bedingungen Ihres Tarifs für Kinder.
Wichtig: Bei Statuswechsel (z. B. Verbeamtung, Scheidung, Volljährigkeit) die Mitversicherung und den Beihilfesatz prüfen und Verträge anpassen.
Waisenrente und Lücke
Die versorgungsrechtliche Waisenrente (Halb- und ggf. Vollwaisenrente) sichert Kinder nach dem Tod eines beamteten Elternteils ab. Die Höhe hängt von der Versorgung des Verstorbenen und der Kinderzahl ab – sie reicht oft nicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten oder Ausbildungskosten zu decken. Eine Risikolebensversicherung (oder ggf. Kapitallebens mit Todesfallschutz) schafft ein Kapital für die Hinterbliebenen; die Summe sollte Schulden, laufende Fixkosten und einen Puffer für die Kinder (z. B. Ausbildung) abdecken. Faustregeln (z. B. 3–5 Jahre Nettoeinkommen oder Restlaufzeit Kredit + Puffer) helfen zur groben Orientierung; die genaue Höhe hängt von Ihrer Situation ab.
DU/BU: Absicherungshöhe an Familie anpassen
Mit Kindern steigen in der Regel fixe Ausgaben (Miete/Kredit, Versicherungen, Unterhalt). Ihre DU- oder BU-Rente sollte – zusammen mit Versorgung, Übergangsgeld und ggf. Partnereinkommen – ausreichen, um diese Kosten zu tragen und die Familie abzusichern. Nachversicherungsgarantie nutzen: Bei Geburt, Gehaltserhöhung oder Beförderung die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Wer das von Anfang an eingeplant hat, muss später nicht mit Lücken oder teuren Nachversicherungen nachziehen.
Risikolebensversicherung für die Familie
Zweck: Im Todesfall erhalten die Begünstigten (z. B. Partner und/oder Kinder) die vereinbarte Summe – für Tilgung von Krediten, laufende Kosten oder Ausbildung. Höhe: Orientierung an Verbindlichkeiten (z. B. Restschuld Immobilie) plus Puffer für einige Jahre Lebensunterhalt und Kinder. Bei zwei Verdienern oft gegenseitige Absicherung (je eine Police auf den anderen). Laufzeit: Mindestens bis zur Tilgung der wichtigsten Kredite, ggf. bis die Kinder aus dem Haus sind. Einsatzkräfte sind beruflich nicht per se „Risiko“ – die Police ist meist gut kalkulierbar; Vergleich und Beratung lohnen.
Fazit
Wer diese Punkte regelmäßig prüft und bei Lebensereignissen (Geburt, Gehaltserhöhung, Kredit) nachzieht, hält die Absicherung der Familie auf dem richtigen Niveau. —. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.