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Kind mit Behinderung – Vorsorge und Absicherung

20.02.2026 |Allgemein

Kinder mit Behinderung brauchen oft langfristige Absicherung – über Volljährigkeit hinaus. DU/BU, Risikoleben, Behindertentestament und staatliche Leistungen müssen zusammen gedacht werden. Dieser Artikel skizziert die Vorsorge für Einsatzkräfte.

Das Wichtigste in Kürze

DU/BU : Eltern müssen länger für Einkommen sorgen – DU/BU-Rente sollte ausreichend sein, um Kind mit Behinderung (Betreuung, Therapie, ggf. lebenslang) abzusichern. Nachversicherung bei Diagnose oder Mehrbedarf prüfen.

Risikoleben : Bei Tod der Eltern muss Kind (ggf. lebenslang) versorgt sein – Versicherungssumme und Laufzeit höher/länger kalkulieren. Begünstigte und Treuhand/Vormund regeln – Behindertentestament mit Fachanwalt planen, damit staatliche Leistungen (z. B. Eingliederungshilfe) nicht gefährdet werden.

Behindertentestament : Vermächtnis oder Erbe für behindertes Kind so gestalten, dass Sozialleistungen (Grundsicherung, Eingliederungshilfe) weiter greifen – Trust oder Dachstiftung oft sinnvoll. Rechtzeitig mit Fachanwalt und Betreuungsgericht planen.

Staatliche Leistungen : Eingliederungshilfe, Kindergeld (ggf. verlängert), PflegegeldAnspruch prüfen und in Vorsorge einrechnen. Praxishinweis: Vorsorge für behinderte Kinder früh und ganzheitlich planen – Testament und Versicherungen abstimmen.

Fazit

Kind mit Behinderung: DU/BU und Risikoleben für langfristige Absicherung. Behindertentestament und staatliche Leistungen einbeziehenFachanwalt einbinden. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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