Hinterbliebenenrente für Witwe und Witwer: Beamte und Ansprüche

20.02.2026 |Allgemein

Das Witwengeld für Hinterbliebene von Beamten beträgt nach § 20 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) 55 Prozent des Ruhegehalts, das die verstorbene Beamtin oder der verstorbene Beamte bezogen hat oder erreicht hätte. Für Ehen vor 2002 gilt in bestimmten Fällen weiter der alte Satz von 60 Prozent. Die korrekte beamtenrechtliche Bezeichnung ist Witwen- beziehungsweise Witwergeld, nicht Witwenrente.

Das Wichtigste in Kürze

Anspruch: Ehegatten (und meist eingetragene Lebenspartner), die zum Todeszeitpunkt verheiratet waren und deren Ehe mindestens ein Jahr bestand.

Höhe: 55 Prozent des Ruhegehalts des Verstorbenen, im Vertrauensschutz-Altfall 60 Prozent.

Waisengeld: zusätzlich 12 Prozent je Halbwaise, 20 Prozent je Vollwaise des Ruhegehalts.

Lücke: Die Leistung ersetzt nur einen Teil des Einkommens, private Vorsorge schließt den Rest.

Wie hoch ist das Witwengeld für Beamte?

Grundlage ist das Ruhegehalt, das der oder die Verstorbene bezogen hat oder als Ruhegehalt zugestanden hätte. Davon erhält der hinterbliebene Ehegatte 55 Prozent. Den höheren Satz von 60 Prozent gibt es nur noch im Vertrauensschutz, also wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Die konkrete Berechnung übernimmt die zuständige Versorgungsstelle. Details zur Systematik stehen im Glossar unter Hinterbliebenenversorgung und Witwengeld.

Voraussetzungen für Witwen- und Witwergeld

Anspruch haben in der Regel Ehegatten, die zum Zeitpunkt des Todes mit der oder dem Verstorbenen verheiratet waren. Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften gelten beim Bund und in den meisten Ländern vergleichbare Regelungen. Der oder die Verstorbene muss einen Versorgungsanspruch gehabt haben, also bereits Ruhegehalt bezogen oder als aktive Beamtin die Wartezeit erfüllt haben. Kein Anspruch besteht bei einer sogenannten Versorgungsehe, wenn die Ehe weniger als ein Jahr bestand und der Zweck der Versorgung im Vordergrund stand. Geschiedene Ehegatten erhalten kein Witwengeld, können aber über den Versorgungsausgleich an den Anrechten beteiligt sein.

Höhe, Witwenabschlag und Waisengeld

Ohne Abschlag beträgt das Witwengeld 55 Prozent des Ruhegehalts. War der hinterbliebene Ehegatte mehr als zwanzig Jahre jünger als der Verstorbene, mindert ein Altersabschlag die Rente für jedes weitere Jahr des Altersunterschieds. Kinder erhalten zusätzlich Waisengeld, nämlich 12 Prozent des Ruhegehalts je Halbwaise und 20 Prozent je Vollwaise. Eigenes Einkommen des Hinterbliebenen kann in bestimmten Konstellationen angerechnet werden. Die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen Bund und Ländern, maßgeblich ist die jeweilige Versorgungsstelle.

Warum die Hinterbliebenenversorgung oft nicht reicht

55 Prozent des Ruhegehalts sind ein Teilersatz, kein voller Einkommensausgleich. In Haushalten mit Kindern, laufenden Krediten oder einem jung verstorbenen Partner mit kurzer Dienstzeit entsteht schnell eine spürbare Lücke. Eine Risikolebensversicherung deckt den Kapitalbedarf im Todesfall gezielt ab, eine Dienstunfähigkeitsabsicherung schützt das Einkommen schon zu Lebzeiten. Bei Blaulichtversichert rechnen wir für Beamtinnen und Beamte diese Lücke konkret aus und stimmen die private Absicherung auf die staatliche Versorgung ab. Die Systematik dahinter erklärt der Beitrag zur Hinterbliebenenversorgung für Beamte.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Witwenrente für Beamte?

Das Witwengeld beträgt 55 Prozent des Ruhegehalts des Verstorbenen, im Vertrauensschutz-Altfall 60 Prozent.

Bekommen auch geschiedene Ehepartner etwas?

Ein laufendes Witwengeld gibt es nach der Scheidung nicht. Die während der Ehe erworbenen Anrechte werden über den Versorgungsausgleich geteilt.

Was ist der Witwenabschlag?

Ein Abschlag mindert das Witwengeld, wenn der hinterbliebene Ehegatte mehr als zwanzig Jahre jünger war als der Verstorbene.

Gilt die Regelung auch für eingetragene Lebenspartner?

Ja, beim Bund und in den meisten Ländern sind eingetragene Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt.

Wie viel Waisengeld gibt es?

Je Halbwaise 12 Prozent, je Vollwaise 20 Prozent des Ruhegehalts, zusätzlich zum Witwengeld.

Reicht die Hinterbliebenenrente zum Leben?

Häufig nicht. Sie ersetzt nur einen Teil des Einkommens, weshalb private Vorsorge die verbleibende Lücke schließen sollte.

Fazit

Das Witwengeld sichert mit 55 Prozent des Ruhegehalts einen Teil des entfallenen Versorgungseinkommens, ergänzt um Waisengeld für Kinder. Voraussetzungen, Abschläge und Ausnahmen sind im BeamtVG geregelt. Weil die Leistung selten ausreicht, gehört eine private Ergänzung zur Vorsorgeplanung. Den vollständigen Überblick gibt der Leitfaden zur Altersvorsorge für Beamte.

Quellen

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