Beamtinnen und Beamte mit Heilfürsorge haben in der Regel eine Restkosten-PKV – sie wechseln also nicht „aus der Heilfürsorge in die PKV“, sondern ergänzen die Heilfürsorge um eine PKV. Ein Wechsel kann dennoch anstehen: Tarifwechsel (andere Gesellschaft oder besserer Tarif), Familienänderung oder Ruhestand. Diese Checkliste hilft, den Wechsel (Restkosten-PKV oder Sonderfall Voll-PKV) strukturiert anzugehen.
Heilfürsorge Wechsel in PKV – Checkliste für Beamtinnen und Beamte
Das Wichtigste in Kürze
- Heilfürsorge bleibt
- : In der Regel behalten Sie als Beamter die Heilfürsorge (Beihilfe) – ein „Wechsel in PKV“ bedeutet meist Wechsel der Restkostenversicherung zu einem anderen beihilfekonformen Tarif oder Anbieter.
- Checkliste – Vor dem Wechsel
- : Kündigungsfrist und Neue Gesundheitsprüfung prüfen (bei Tarifwechsel kann der neue Versicherer Annahme und Risikozuschläge verlangen); Altersrückstellungen – Verlust bei Wechsel in Voll-PKV ohne Beihilfe beachten.
- Checkliste – Vertrag
- : Beihilfekonformität, Leistungsumfang (z. B. Zahn, Klinik), Beitrag im Ruhestand und bei Beihilfeänderung prüfen; Kinder und Ehepartner einplanen.
- Voll-PKV ohne Beihilfe
- : Nur in Sonderfällen (z. B. Verlust des Beihilfeanspruchs) sinnvoll – dann vollständige PKV mit höheren Beiträgen; Rückkehr in Heilfürsorge + Restkosten später oft nicht möglich.
Checkliste – Schritte beim Wechsel der Restkosten-PKV
1. Bedarf klären: Besserer Tarif, günstigerer Beitrag, bessere Leistungen (z. B. Zahn)?
2. Kündigung: Alte Restkosten-PKV fristgerecht kündigen; Überlappung vermeiden (keine Lücke).
3. Neuer Vertrag: Beihilfekonform, Angebot mit Gesundheitsfragen einholen; Annahme und Zuschläge prüfen.
4. Familie: Ehepartner und Kinder in den Wechsel einbeziehen – gleicher Anbieter kann Familientarife ermöglichen.
5. Ruhestand: Beitrag und Beihilfesatz im Ruhestand einrechnen – viele Tarife steigen im Alter.
6. Rechtzeitig wechseln: Wartezeiten für Leistungen (z. B. Zahn) beim neuen Tarif beachten.
Wann Voll-PKV ohne Beihilfe?
Voll-PKV (ohne Beihilfe) kommt in Betracht, wenn Sie keinen Anspruch mehr auf Heilfürsorge haben (z. B. nach Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis ohne Ruhestandsversorgung). Als aktiver Beamter lohnt sich in der Regel nicht, die Beihilfe aufzugeben – die Restkosten-PKV ist deutlich günstiger. Die Checkliste gilt dann für den Wechsel zwischen Restkosten-Tarifen; bei tatsächlichem Verlust der Heilfürsorge die Optionen Voll-PKV vs. GKV (wenn möglich) mit Beratung durchrechnen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.