Die Heilfürsorge sichert Beamtinnen und Beamten die notwendige krankenversorgungsrechtliche Versorgung zu – aber nicht überall gleich. Bund, Länder und Kommunen haben jeweils eigene Beihilfevorschriften mit unterschiedlichen Beihilfesätzen, Familienregelungen und Sonderbestimmungen. Für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst bedeutet das: Wer den Dienstherrn wechselt oder sich für eine Laufbahn bei Bund, Land oder Kommune entscheidet, sollte die konkreten Heilfürsorgeregeln kennen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede und was Einsatzkräfte in der Beratungspraxis beachten sollten.
Heilfürsorge bei verschiedenen Dienstherren: Bund, Länder, Kommunen
Das Wichtigste in Kürze
• Heilfürsorge ist nicht einheitlich: Maßgeblich sind die Beihilfevorschriften des jeweiligen Dienstherrn (Bund: BHVB, Länder: eigene Beihilfeverordnungen, Kommunen: oft angelehnt an das Land oder eigene Satzung).
• Beihilfesätze unterscheiden sich: z. B. 50 % / 70 % (Beamter / mit Angehörigen) beim Bund, in einigen Ländern 50 % / 70 %, in anderen bis 80 % oder abweichende Staffelungen – die Restkosten-PKV muss den verbleibenden Anteil decken.
• Familienversicherung: Wann Ehepartner und Kinder beihilfefähig sind, regelt jeder Dienstherr separat – Hochzeit, Kinder, nichteheliche Lebensgemeinschaft können unterschiedlich behandelt werden.
• Ruhestand: Beihilfe im Ruhestand weicht oft in der Höhe (z. B. 70 % im Alter) und bei Hinterbliebenen ab – bei Wechsel oder Planung relevant.
Bund: Beihilfeverordnung des Bundes (BHVB)
Beim Bund gilt die Bundesbeihilfeverordnung (BHVB). Aktive Beamtinnen und Beamte erhalten in der Regel 50 % Beihilfe für sich, 70 % bei Beihilfefähigkeit von Ehepartner und/oder Kindern. Im Ruhestand sind oft 70 % für den Versorgungsempfänger vorgesehen; Hinterbliebene erhalten je nach Regelung einen Teil der Beihilfe. Die Restkosten trägt eine private Krankenversicherung (Restkostentarif). Für Bundesbedienstete (z. B. Bundespolizei, THW-Beamte, Feuerwehr im Bund) sind die Leistungskataloge und Satzvergleiche in der BHVB und den ergänzenden Verwaltungsvorschriften festgelegt – Auslandseinsätze und Sonderfälle können in Zusatzbestimmungen geregelt sein.
Länder: eigene Beihilfevorschriften
Jedes Bundesland hat eigene Beihilfevorschriften (Landesbeihilfeverordnung o. Ä.). Die Prozentsätze können von denen des Bundes abweichen: Manche Länder gewähren höhere Beihilfesätze (z. B. 60 % / 80 %) oder andere Staffelungen für Familien und Ruhestand. Leistungsumfang und Satzvergleiche (welche Kosten in welcher Höhe anerkannt werden) sind landesspezifisch – Sehhilfen, Zahnersatz, alternative Heilmethoden oder Vorsorge können unterschiedlich geregelt sein. Für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in Landesverwaltungen gilt immer die Vorschrift des Landes, in dem Sie beschäftigt sind. Ein Wechsel zwischen Ländern (oder vom Land zum Bund) führt zu einem Wechsel der anwendbaren Beihilferegeln – Restkosten-PKV und ggf. Tarifwahl sollten darauf abgestimmt werden.
Kommunen: Anlehnung an Land oder eigene Regelung
Kommunale Beamtinnen und Beamte (z. B. bei Stadt oder Landkreis) unterliegen in vielen Fällen der Landesbeihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes; manche Kommunen haben eigene Satzungen oder ergänzende Regelungen. Entscheidend ist, welcher Dienstherr Sie konkret beschäftigt und welche Rechtsgrundlage er für die Beihilfe anwendet. Bei Wechsel von einer Kommune in eine andere (oder in die Landesverwaltung) können sich Beihilfesätze und anerkannte Leistungen ändern – vor dem Wechsel die neuen Vorschriften einholen und die PKV (Restkostentarif) prüfen, ob sie weiterhin passt.
Checkliste: Heilfürsorge beim Dienstherrn klären
• Geltende Vorschrift kennen: BHVB (Bund), Landesbeihilfeverordnung (Land) oder kommunale Satzung – Personalstelle oder Beihilfestelle nennen die maßgebliche Rechtsgrundlage.
• Beihilfesätze für Ihre Situation (allein, mit Partner, mit Kindern, im Ruhestand) notieren – daraus ergibt sich der Restkostenanteil für die PKV.
• Besonderheiten prüfen: Auslandseinsätze, Heilfürsorge für Angehörige, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Scheidung – je nach Dienstherr unterschiedlich.
• Wechsel geplant? Bei Dienstherrenwechsel die neue Beihilfeverordnung einbeziehen und Restkosten-PKV ggf. anpassen oder umstellen.
Fazit
Heilfürsorge bei verschiedenen Dienstherren (Bund, Länder, Kommunen) weicht in Beihilfesätzen, Familienregelungen und Leistungsumfang voneinander ab. Für Einsatzkräfte gilt: Immer die für den eigenen Dienstherrn geltenden Beihilfevorschriften zugrunde legen und die Restkosten-PKV sowie optionale Zusatzbausteine (z. B. Zahn, Pflege) daran ausrichten. Bei Wechsel oder Unklarheiten: Auskunft bei der Personal- oder Beihilfestelle einholen oder Beratung nutzen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.