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Heilfürsorge und Familienplanung

20.02.2026 |Allgemein

Wer als Beamtin oder Beamter eine Familie plant oder bereits hat, muss wissen, wie Ehepartner und Kinder in der Heilfürsorge mitversichert werden und was sich bei Beihilfesätzen und Restkostenversicherung ändert. Die Beihilfe sieht in der Regel eine Familienbeihilfe vor – Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss der Beihilfe kommen. Die genauen Bedingungen (Einkommensgrenzen beim Partner, Altersgrenzen bei Kindern, prozentuale Anteile) hängen vom Dienstherrn ab. Dieser Artikel gibt einen Überblick über Heilfürsorge und Familienplanung – für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Das Wichtigste in Kürze

• Ehepartner und Kinder können in der Beihilfe mitversichert werden (Familienbeihilfe); die Beihilfesätze für den Beamten erhöhen sich oft (z. B. von 50 % auf 70 % mit Kindern), und für Partner/Kinder gelten eigene Anteile.

• Beim Partner können Einkommensgrenzen gelten – verdient er/sie über einer bestimmten Grenze, entfällt die Mitversicherung in der Beihilfe; dann braucht der Partner eine eigene Krankenversicherung (GKV oder PKV).

• Kinder müssen für den Rest der Krankheitskosten (nach Beihilfe) versichert werden – in der Regel über einen PKV-Kindertarif oder über die GKV; die Konditionen rechtzeitig vor Geburt oder Adoption klären.

• Bei Familienplanung: Mutterschutz, Elternzeit und Beitragslast (PKV, DU/BU) mitdenken; nach Geburt Mitversicherung des Kindes und ggf. Anpassung der Restkostenversicherung prüfen.

Familienbeihilfe: Partner und Kinder mitversichern

Die Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder sehen in der Regel vor, dass Ehepartner und Kinder des Beamten in der Beihilfe mitversichert werden können. Der Beamte erhält dann oft einen höheren Beihilfesatz (z. B. 70 % statt 50 % bei einem oder mehreren Kindern); für den Ehepartner und die Kinder werden die beihilfefähigen Aufwendungen anteilig (z. B. 70 % oder 80 %) übernommen. Voraussetzungen können sein: Ehe (nicht nur nichteheliche Lebensgemeinschaft, sofern nichts anderes geregelt), bei Kindern Alters- und ggf. Ausbildungsgrenzen. Ob nichteheliche Lebenspartner oder Stiefkinder einbezogen sind, regeln die jeweiligen Vorschriften des Dienstherrn – hier lohnt die Nachfrage bei der Beihilfestelle.

Einkommensgrenzen beim Ehepartner

Bei vielen Dienstherren gilt: Verdient der Ehepartner mehr als eine bestimmte Grenze (z. B. 1. xxx Euro monatlich), entfällt seine/ihre Mitversicherung in der Beihilfe. Der Partner muss sich dann selbst krankenversichern (GKV freiwillig oder PKV). Die genaue Grenze und die Berechnungsweise (Brutto, Netto, Jahresfreibetrag) stehen in den Beihilfevorschriften. Bei Familienplanung und Gehaltsentwicklung des Partners sollte diese Grenze mitbedacht werden – sonst kann die Mitversicherung unerwartet wegfallen und es entsteht kurzfristig Bedarf an einer eigenen Police.

Kinder: Beihilfe + Restkostenversicherung

Kinder des Beamten sind in der Regel in der Beihilfe mitversichert (Familienbeihilfe). Die Beihilfe übernimmt ihren Anteil an den beihilfefähigen Aufwendungen; den Rest müssen Sie abdecken. Üblich ist dafür ein PKV-Tarif für das Kind (beim gleichen oder einem anderen Versicherer), oft mit vergünstigten Kinderbeiträgen. Alternativ kann das Kind in der GKV mitversichert werden, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Wer von Anfang an nur Beihilfe + PKV hat, braucht für das Kind einen eigenen Kindertarif – die Konditionen und den Antrag am besten vor der Geburt klären, damit die Mitversicherung ab dem ersten Tag greift.

Familienplanung: Mutterschutz, Elternzeit, Fixkosten

Bei Schwangerschaft und Geburt gelten Mutterschutz und ggf. erweiterte Beschäftigungsverbote für Einsatzkräfte; Beihilfe und PKV leisten für die Beamtin und später für das Kind wie beschrieben. In der Elternzeit bleibt die Beihilfeberechtigung bestehen; die PKV-Beiträge (für Sie und ggf. Kind) laufen weiter. Da in der Elternzeit oft nur Elterngeld und ggf. Teilgehalt fließen, sollten Sie die monatlichen Fixkosten (PKV, DU/BU, Vorsorge) vorher durchrechnen und Puffer oder Anpassungen einplanen. In der Beratungspraxis wird empfohlen, spätestens mit positiver Familienplanung die Beihilfevorschriften zu Familienbeihilfe und die PKV-Kindertarife zu prüfen.

Fazit

Heilfürsorge und Familienplanung gehören zusammen: Familienbeihilfe für Partner und Kinder, Beihilfesätze und Einkommensgrenzen kennen, Kinder rechtzeitig in Beihilfe und Restkostenversicherung einbinden. Wer das vor der Geburt oder bei Heirat klärt, vermeidet Lücken und böse Überraschungen bei Beiträgen und Mitversicherung. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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