In der Anwärterzeit sind angehende Beamtinnen und Beamte in der Regel bereits in der Heilfürsorge des Dienstherrn versichert – oft mit ähnlichen Leistungen wie Lebenszeitbeamte, aber mit Besonderheiten bei Beihilfesatz und Übergang. Wenn Sie in die Lebenszeit übernommen werden, ändern sich teils die Beihilfesätze und die Restkostenversicherung (PKV) muss zum neuen Status passen. Für Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdienst-Anwärter lohnt es sich, den Übergang früh zu planen. Dieser Artikel erklärt, wie Heilfürsorge in der Anwärterzeit funktioniert und was beim Übergang in die Lebenszeit zu beachten ist.
Heilfürsorge für Anwärter: Übergang in die Lebenszeit und was sich ändert
Das Wichtigste in Kürze
- Heilfürsorge in der Anwärterzeit
- gewährt in der Regel Beihilfe nach den gleichen oder ähnlichen Grundsätzen wie für Lebenszeitbeamte; der Beihilfesatz kann jedoch abweichen (z. B. niedriger für Ledige ohne Kinder).
- Restkostenversicherung (PKV):
- Tarife für Beamtenanwärter sind auf den Anwärter-Beihilfesatz ausgelegt; nach Übernahme in die Lebenszeit können sich die Beihilfesätze ändern – die PKV sollte dann angepasst werden, um Über- oder Unterdeckung zu vermeiden.
- Familienversicherung:
- Sobald Sie verheiratet sind oder Kinder haben, können sich Beihilfesätze und Mitversicherung ändern; den Übergang mit der Beihilfestelle und dem PKV-Anbieter abstimmen.
- Rechtzeitig prüfen:
- Vor der Übernahme in die Lebenszeit Verträge (PKV, DU, ggf. Altersvorsorge) auf Anpassungsbedarf prüfen.
Heilfürsorge in der Anwärterzeit – was gilt?
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf (Anwärterinnen und Anwärter) stehen in einem Ausbildungs- oder Vorbereitungsdienst und haben in der Regel Anspruch auf Heilfürsorge – sie erhalten also Beihilfe zu den Krankheitskosten und müssen den Rest über eine private Restkostenversicherung abdecken. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach den Beihilfevorschriften des Dienstherrn; bei Ledigen ohne Kinder ist der Beihilfesatz oft niedriger als bei Verheirateten oder bei Beamten mit Kindern. Das bedeutet: In der Anwärterzeit tragen Sie einen höheren Restkostenanteil selbst – die PKV muss darauf ausgelegt sein. Sobald Sie verheiratet sind oder Kinder haben, können Sie unter Umständen einen höheren Beihilfesatz in Anspruch nehmen; die PKV sollte dann so gewählt sein, dass sie auch nach dem Wechsel noch passt (z. B. Tarife mit Anpassung bei Statusänderung).
Übergang in die Lebenszeit – Anpassungen
Mit der Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Lebenszeit wechseln Sie in einen anderen statusrechtlichen Rahmen. In vielen Ländern und beim Bund erhöht sich dann der Beihilfesatz (z. B. von 50 % auf 70 % bei Ledigen oder von 70 % auf 80 % bei Verheirateten). Ihre Restkostenversicherung deckt nur den nicht von der Beihilfe getragenen Teil – wenn die Beihilfe steigt, sinkt der Restkostenanteil. Ohne Anpassung zahlen Sie unter Umständen zu viel Beitrag für eine zu hohe Deckung oder haben Doppeldeckungen. Viele Tarife sehen Nachversicherungs- oder Anpassungsmöglichkeiten bei Statusänderung vor; nutzen Sie diese nach der Übernahme. Gleichzeitig ist der Übergang ein guter Zeitpunkt, Dienstunfähigkeitsabsicherung und Altersvorsorge zu prüfen: Die Absicherungshöhe und die Förderung (z. B. Riester) können sich mit dem höheren Gehalt und dem neuen Status ändern.
Fazit
Heilfürsorge gilt bereits in der Anwärterzeit; Beihilfesätze können sich beim Übergang in die Lebenszeit und bei Familienstandänderung ändern. Restkosten-PKV und ggf. DU sowie Altersvorsorge rechtzeitig anpassen, um Überdeckung und Fehlplanung zu vermeiden. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
- Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder
- Unser Angebot
- Blaulichtversichert – Beratung für Einsatzkräfte