Die Grundfähigkeitsversicherung (GF) wirbt oft mit deutlich niedrigeren Beiträgen als eine Dienstunfähigkeits- (DU) oder Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – besonders für körperlich fordernde Berufe wie bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Schnell erscheint die GF als „günstige Alternative“. In der Beratungspraxis zeigt sich jedoch: Niedrige Beiträge gehen mit engerem Leistungsschutz einher – wer nur auf den Preis schaut, riskiert im Leistungsfall böse Überraschungen. Dieser Artikel erklärt, warum schnelle Beiträge bei der Grundfähigkeit verlockend, aber oft gefährlich sind und wann DU/BU die sinnvollere Wahl für Blaulichtberufe bleiben.
Grundfähigkeit: Schnelle Beiträge verlockend – aber gefährlich
Das Wichtigste in Kürze
- GF leistet nur bei Verlust definierter Fähigkeiten
- (z. B. Gehen, Treppensteigen, Heben, Sehen) – psychische oder kognitive Erkrankungen ohne körperlichen Fähigkeitsverlust sind in der Regel nicht abgedeckt; bei Polizei und Feuerwehr sind aber psychische Ursachen für DU/BU sehr häufig.
- Kein Berufsbezug
- : Die GF fragt nicht „Kann ich meinen Beruf noch ausüben?“, sondern „Kann ich noch X?“ – wer z. B. noch „gehen“ kann, erhält keine Leistung, auch wenn er dienstunfähig ist (z. B. wegen PTBS oder Depression).
- Katalog und Nachweis
- : Nur die im Vertrag genau aufgeführten Fähigkeiten zählen; der Nachweis muss oft dauerhaft und prozentual erbracht werden – Streit über Grad und Dauer ist vorprogrammiert.
- DU/BU
- schützt den Beruf und damit die Einkommenssituation; für Einsatzkräfte ist sie trotz höherer Beiträge in der Regel die sachgerechte Absicherung.
Warum die Grundfähigkeit günstiger wirkt
Die Grundfähigkeitsversicherung sichert keinen Beruf ab, sondern einen Katalog körperlicher und geistiger Fähigkeiten (z. B. Sehen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Knien/Bücken, Heben/Tragen, Gebrauch der Hände, Orientierung, Sprechen). Der Versicherer kalkuliert das Risiko nur nach diesen Kriterien – ohne die berufsspezifischen Anforderungen von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst. Dadurch fallen die Beiträge oft niedriger aus als bei einer DU/BU, die explizit auf Ihren Beruf und die konkrete Unfähigkeit, ihn auszuüben, abstellt. Der vermeintliche Vorteil „schneller, günstiger Beitrag“ zieht aber Leistungslücken nach sich.
Die typischen Fallstricke für Einsatzkräfte
Psychische und psychosomatische Erkrankungen sind bei Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit in Blaulichtberufen ein Hauptgrund. Depression, PTBS, Anpassungsstörungen, Burn-out – in vielen Fällen bleibt die körperliche Grundfähigkeit (Gehen, Heben, Sehen) erhalten. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet dann nicht, weil keine der im Katalog genannten Fähigkeiten „verloren“ wurde. Sie sind dienstunfähig, aber nicht grundfähigkeitsversichert. Zusätzlich: Die Nachweislast liegt bei Ihnen – Sie müssen dauerhaft und oft in prozentualem Umfang (z. B. „zu mindestens 50 % nicht mehr möglich“) nachweisen, dass eine Fähigkeit fehlt. Das führt in der Praxis zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer und ggf. zu Rechtstreiten. Die DU/BU fragt dagegen: „Können Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben?“ – und leistet bei anerkannter DU/BU, unabhängig davon, ob Sie noch gehen oder heben können.
Wann GF trotzdem eine Rolle spielen kann
Die Grundfähigkeit kann ergänzend sinnvoll sein – z. B. wenn DU/BU aus Gesundheitsgründen nicht oder nur mit hohen Ausschlüssen angeboten wird und Sie zumindest einen Teilschutz für den Verlust körperlicher Fähigkeiten wollen. Auch als Zusatz zur DU/BU (zweite Schicht) wird GF manchmal genutzt. Als Ersatz für DU/BU bei voll einsatzfähigen Polizisten, Feuerwehrleuten oder Rettungskräften ist sie aus den genannten Gründen nicht empfehlenswert – die Lücke bei psychischen und vielen anderen DU-Ursachen ist zu groß.
Fazit
Schnelle, niedrige Beiträge bei der Grundfähigkeit sind verlockend, aber für Einsatzkräfte gefährlich: Die GF leistet nur bei Verlust bestimmter körperlicher/geistiger Fähigkeiten und lässt psychische sowie viele andere DU-Ursachen außen vor. Für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ist die DU- oder BU-Absicherung die sachgerechte Wahl – auch bei höheren Beiträgen. GF kann höchstens ergänzend oder als Notlösung bei fehlender DU/BU-Möglichkeit in Betracht kommen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.