In Gesprächen über Absicherung und Vorsorge tauchen immer wieder Abkürzungen und Fachbegriffe auf – DU, BU, Beihilfe, Riester, bAV, Nachversicherung und mehr. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe für Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW) in Kurzform.
Glossar – wichtige Begriffe für Einsatzkräfte
Das Wichtigste in Kürze
• DU = Dienstunfähigkeit (beamtenrechtlich); BU = Berufsunfähigkeit (für Angestellte).
• Beihilfe/Heilfürsorge = staatlicher Anteil an den Krankheitskosten für Beamte; Restkosten = der Rest, oft durch PKV abgedeckt.
• Riester, VWL, bAV = geförderte Altersvorsorge; Nachversicherung = DU/BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
• Weitere Begriffe siehe alphabetisch unten.
A–B
Abstrakte Verweisung
Bei DU/BU: Der Versicherer muss nur zahlen, wenn Sie keinen zumutbaren anderen Beruf mehr ausüben können. Ungünstig für Sie – Vertrag sollte Verzicht auf abstrakte Verweisung enthalten.
Beihilfe
Staatlicher Zuschuss zu den Krankheitskosten für Beamtinnen und Beamte (und beihilfeberechtigte Angehörige). Übernimmt einen Prozentsatz (z. B. 50 % oder 70 %) der anerkannten Kosten; der Rest = Restkosten (oft durch PKV abgedeckt).
Berufsunfähigkeit (BU)
Unfähigkeit, den versicherten Beruf zu mindestens 50 % (oder vertraglich definiert) auszuüben. Relevant für Angestellte; Leistung durch private BU-Versicherung.
betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Altersvorsorge über den Arbeitgeber (Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss), z. B. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds. Bei Arbeitgeberwechsel Übertragungsrecht auf neuen Durchführungsweg.
D–G
Dienstunfähigkeit (DU)
Unfähigkeit, den beamtenrechtlichen Dienst auf Dauer zu versehen (Feststellung durch den Dienstherrn). Private DU-Versicherung zahlt Rente, wenn Vertragsbedingungen erfüllt sind.
Grundfähigkeitsversicherung (GF)
Leistet bei Verlust definierter Grundfähigkeiten (z. B. Sehen, Gehen, Heben) – unabhängig vom konkreten Beruf. Oft günstiger als BU/DU, aber enger Leistungsauslöser.
GKV
Gesetzliche Krankenversicherung. Für Angestellte unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Regel Pflicht; für Beamte ergänzt sie nicht die Beihilfe (Beamte nutzen Beihilfe + PKV).
H–P
Heilfürsorge
Oberbegriff für die krankenversorgungsrechtliche Fürsorge des Dienstherrn; in der Praxis oft synonym mit Beihilfe (Kostenerstattung nach Beihilfevorschriften).
Nachversicherungsgarantie
Recht, die DU-/BU-Rente zu bestimmten Anlässen (Beförderung, Gehaltserhöhung, Heirat, Geburt) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Sehr wichtig für Einsatzkräfte.
PKV
Private Krankenversicherung. Bei Beamten meist Restkostenversicherung (beihilfekonform); bei Angestellten Vollversicherung (wenn über JAEG).
Pension
Ruhestandsversorgung für Beamtinnen und Beamte („Beamtenrente“). Höhe abhängig von Dienstzeit und Besoldung.
R–V
Restkosten
Der Teil der Krankheitskosten, den die Beihilfe nicht trägt. Wird durch private Krankenversicherung (Restkostenversicherung) abgedeckt.
Riester
Staatlich geförderte Altersvorsorge (Zulage + Steuervorteil). Für Beamte oft keine oder geringe Zulage, aber Sonderausgabenabzug möglich.
Tätigkeitsbild
Im DU-/BU-Vertrag: die konkret versicherte Tätigkeit (z. B. „Beamter im Polizeivollzugsdienst“, „Notfallsanitäter im Rettungsdienst“). Je konkreter, desto besser für Sie.
Versorgungslücke
Differenz zwischen dem, was Sie im Ruhestand monatlich brauchen, und dem, was Versorgung (Pension/Rente) plus private Vorsorge voraussichtlich liefern. Sollte durch Vorsorge geschlossen werden.
VWL
Vermögenswirksame Leistungen – Arbeitgeberzuschuss oder staatliche Zulage für Bausparer oder Fonds; förderfähige Anlage mit Sparbeitrag.
W–Z
Waisenrente
Versorgungsleistung für Kinder nach dem Tod eines beamteten Elternteils. Oft nicht ausreichend – Risikolebensversicherung zur Absicherung der Familie sinnvoll.
JAEG
Jahresarbeitsentgeltgrenze – Bruttoeinkommensgrenze, ab der Angestellte in die PKV wechseln können. Unter der JAEG in der Regel GKV-Pflicht.
Fazit
Die Begriffe aus diesem Glossar helfen, Gespräche mit Beratern, Anträge und Vertragsbedingungen einzuordnen. Bei Unklarheiten: Nachfragen und schriftliche Dokumentation nutzen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.