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Grundfähigkeit (GF) oder DU – wann was?

20.02.2026 |Allgemein

Grundfähigkeitsversicherung (GF) und Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) sind beides Absicherungen gegen Einkommensausfall – sie leisten aber nach unterschiedlichen Kriterien. Die DU knüpft an die beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit an; die GF an den Verlust definierter körperlicher oder geistiger Grundfähigkeiten (z. B. Sehen, Gehen, Heben, Konzentration). Für Beamte ist in der Regel die DU die erste Wahl; die GF kann ergänzen oder für Angestellte ohne BU-Option eine Alternative sein. Dieser Artikel ordnet ein: GF oder DU – wann was?

Das Wichtigste in Kürze

DU : Leistet, wenn der Dienstherr Sie als dienstunfähig feststellt (bzw. der Vertrag diese Voraussetzung vorsieht); maßgeblich ist Ihr konkreter beamtenrechtlicher Dienst. Für Beamte die passgenaue Absicherung.

GF : Leistet, wenn Sie bestimmte Grundfähigkeiten (im Vertrag definiert) verlieren – unabhängig vom konkreten Beruf; oft keine oder geringere Gesundheitsprüfung, dafür engerer Leistungsauslöser.

Beamte : DU vorziehen – Tätigkeitsbild beamtendienst, Nachversicherung, Verzicht auf abstrakte Verweisung. GF nur als Zusatz oder wenn DU nicht erhältlich.

Angestellte : BU ist erste Wahl; wenn BU zu teuer oder abgelehnt: GF als günstigere bzw. erreichbare Alternative prüfen.

Was ist die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)?

Die DU ist auf Beamtinnen und Beamte zugeschnitten. Sie zahlt eine Rente (oder Kapital), wenn Sie dienstunfähig sind – also aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr in der Lage, Ihren beamtenrechtlichen Dienst zu versehen (auch nicht in einer zumutbaren anderen Verwendung). Die Feststellung trifft der Dienstherr (in der Regel nach amtsärztlichem Gutachten). Der Vertrag sollte keine abstrakte Verweisung enthalten (sonst könnte der Versicherer behaupten, Sie könnten noch „irgendwo anders“ arbeiten) und ein konkretes Tätigkeitsbild (z. B. Beamter im Polizeivollzugsdienst). Nachversicherungsgarantie ermöglicht Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Beförderung, Gehaltserhöhung, Heirat, Geburt. Für Beamte ist die DU die sachlich richtige Absicherung.

Was ist die Grundfähigkeitsversicherung (GF)?

Die GF leistet, wenn Sie eine oder mehrere im Vertrag definierte Grundfähigkeiten verlieren – z. B. Sehen, Gehen, Sitzen, Heben, Treppensteigen, Sprechen, Orientierung, Konzentration. Es geht nicht um Ihren konkreten Beruf, sondern um den objektiven Verlust dieser Fähigkeiten (nach Definition und Nachweis im Vertrag). Vorteile: Oft günstiger als BU/DU und mit leichterer oder ohne Gesundheitsprüfung erhältlich. Nachteile: Enger Leistungsauslöser – wer z. B. psychisch erkrankt, aber keine „Grundfähigkeit“ im Sinne des Katalogs verliert, bekommt keine Leistung. Die GF ist deshalb kein vollwertiger DU-/BU-Ersatz, kann aber ergänzen oder für Angestellte ohne BU-Option eine Notlösung sein.

Wann DU, wann GF?

Situation Empfehlung
Beamter/Beamtin DU – passgenau, an Dienstunfähigkeit gekoppelt; GF nur als Zusatz, wenn gewünscht.
Angestellte/r BU erste Wahl; wenn BU nicht erhältlich oder zu teuer → GF als Alternative prüfen.
DU nicht erhältlich (z. B. Vorerkrankung) GF kann Fallback sein – Leistung nur bei Verlust definierter Fähigkeiten.
Zusatzabsicherung GF kann zusätzlich zu DU/BU abgeschlossen werden (Doppelleistung möglich).

Fazit

Wer diese Unterscheidung kennt, wählt die für seine Situation passende Absicherung. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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