Die Grundfähigkeitsversicherung (GF) knüpft nicht an den konkreten Beruf an, sondern an den Verlust katalogisierter Fähigkeiten. Für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind aber unterschiedliche Fähigkeiten typischerweise relevant – und manche Berufsausfälle treffen keine Katalogfähigkeit. Dieser Artikel skizziert die Unterschiede.
GF bei verschiedenen Berufen: Unterschiede
Das Wichtigste in Kürze
• GF ist berufsunabhängig : Die Leistung wird nicht danach entschieden, ob Sie Ihren Beruf verloren haben, sondern ob Sie eine vertraglich genannte Fähigkeit (z. B. Gehen, Heben, psychische Belastbarkeit) für die vereinbarte Dauer nicht erbringen können. Gleicher Tarif kann für alle Berufe abgeschlossen werden – die Relevanz der einzelnen Fähigkeiten variiert je Tätigkeit.
• Feuerwehr : Körperlich stark (Heben, Tragen, Atemschutz, Klettern). Heben, Treppensteigen, Knien/Bücken, Sehen, ggf. psychische Belastbarkeit sind oft relevant. Rücken/Knie können zum Verlust mehrerer Katalogfähigkeiten führen – dann trifft GF.
• Polizei : Psychische Belastung und körperliche Einsatzfähigkeit (Laufen, Heben, Schicht). Psychische Belastbarkeit, Gehen, Heben im Katalog sind wichtig. Ohne psychische Komponente im Katalog sind viele polizeitypischen Ausfälle nicht abgedeckt.
• Rettungsdienst : Heben, Tragen, Schicht, psychische Belastung. Heben, psychische Belastbarkeit, Stehen/Sitzen (je nach Definition) können relevant sein. GF deckt nur die Fälle, in denen eine katalogisierte Fähigkeit weg ist – nicht pauschal den Rettungsdienstberuf.
• Praxishinweis : Für alle Blaulichtberufe gilt: DU/BU sichert den Berufsausfall ab; GF nur Teilfälle (Fähigkeitsverlust). Katalog so wählen, dass typische Risiken (Rücken, Psyche, Heben) abgebildet sind.
Relevanz der Katalogfähigkeiten je Beruf
Bei der Feuerwehr sind körperliche Fähigkeiten stark gefordert: Heben, Tragen, Treppensteigen, Knien/Bücken, Sehen und psychische Belastbarkeit sind typischerweise relevant. Rücken- oder Knieprobleme können zum Verlust mehrerer Katalogfähigkeiten führen – dann greift die GF. Bei der Polizei spielen psychische Belastung und körperliche Einsatzfähigkeit (Laufen, Heben, Schicht) eine Rolle; psychische Belastbarkeit, Gehen und Heben im Katalog sind wichtig. Ohne psychische Komponente sind viele polizeitypischen Ausfälle nicht abgedeckt. Im Rettungsdienst zählen Heben, Tragen, Schicht und psychische Belastung; Heben, psychische Belastbarkeit und Stehen/Sitzen (je nach Definition) können relevant sein. Die GF deckt nur Fälle, in denen eine katalogisierte Fähigkeit weg ist – nicht pauschal den Beruf.
Stolpersteine: Katalog und DU/BU
Fehlt die psychische Fähigkeit im Katalog, entsteht für Polizei und Rettungsdienst eine große Lücke – viele Ausfälle sind dann nicht abgedeckt. GF als Ersatz für DU/BU ist ungeeignet: Berufsausfall ist nicht gleich Fähigkeitsverlust; die GF leistet nur bei Verlust definierter Fähigkeiten, nicht bei jedem Berufsausfall. Basis bleibt immer DU (Beamte) bzw. BU (Angestellte).
Fazit
GF ist berufsunabhängig; welche Katalogfähigkeiten für Ihren Beruf relevant sind, unterscheidet sich. Feuerwehr: Heben, Treppen, Psyche. Polizei und Rettung: Heben, Psyche. Katalog passend wählen; DU/BU bleibt Basis. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.