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Gesundheitskosten im Ruhestand kalkulieren

20.02.2026 |Allgemein

Gesundheitskosten im Ruhestand – Beihilfe und PKV oder Heilfürsorge – steigen oft mit dem Alter. Für eine realistische Ruhestandsplanung sollten Einsatzkräfte diese Kosten kalkulieren und einplanen. Dieser Artikel gibt Orientierung.

Das Wichtigste in Kürze

Beihilfe : Beamte im Ruhestand erhalten Beihilfe (anteilige Kostenerstattung bei Krankheit) – Prozentsatz je nach Land und Status (z. B. 70 %). Rest = eigener Anteil + PKV-Beitrag (wenn PKV zur Restabsicherung). Beihilfe selbst ist kein Beitrag, aber der eigene Anteil und PKV müssen budgetiert werden.

PKV im Alter : PKV-Beiträge können im Alter steigen (Krankheitskosten steigen). Altersrückstellungen und Tarif prüfen – Langfristigkeit einplanen. Lücke (Ziel-Netto im Ruhestand) sollte Gesundheitskosten enthalten.

Heilfürsorge : Bei Polizei und Feuerwehr teils Heilfürsorge statt Beihilfe/PKV – kostenlose oder verbilligte Versorgung. Option prüfen und in Ruhestandsplanung einrechnen (kein oder geringer PKV-Anteil).

Praxishinweis : Monatliche Gesundheitskosten (eigener Beihilfe-Anteil + PKV oder Heilfürsorge) schätzen und in Ziel-Netto bzw. Lücke einrechnen – sonst Unterdeckung im Alter.

Fazit

Gesundheitskosten Ruhestand: Beihilfe + PKV-Beitrag oder HeilfürsorgeKosten kalkulieren und in Ruhestandsbudget einplanen. PKV-Entwicklung im Alter beachten. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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