Gesundheitskosten im Ruhestand – Beihilfe und PKV oder Heilfürsorge – steigen oft mit dem Alter. Für eine realistische Ruhestandsplanung sollten Einsatzkräfte diese Kosten kalkulieren und einplanen. Dieser Artikel gibt Orientierung.
Gesundheitskosten im Ruhestand kalkulieren
Das Wichtigste in Kürze
• Beihilfe : Beamte im Ruhestand erhalten Beihilfe (anteilige Kostenerstattung bei Krankheit) – Prozentsatz je nach Land und Status (z. B. 70 %). Rest = eigener Anteil + PKV-Beitrag (wenn PKV zur Restabsicherung). Beihilfe selbst ist kein Beitrag, aber der eigene Anteil und PKV müssen budgetiert werden.
• PKV im Alter : PKV-Beiträge können im Alter steigen (Krankheitskosten steigen). Altersrückstellungen und Tarif prüfen – Langfristigkeit einplanen. Lücke (Ziel-Netto im Ruhestand) sollte Gesundheitskosten enthalten.
• Heilfürsorge : Bei Polizei und Feuerwehr teils Heilfürsorge statt Beihilfe/PKV – kostenlose oder verbilligte Versorgung. Option prüfen und in Ruhestandsplanung einrechnen (kein oder geringer PKV-Anteil).
• Praxishinweis : Monatliche Gesundheitskosten (eigener Beihilfe-Anteil + PKV oder Heilfürsorge) schätzen und in Ziel-Netto bzw. Lücke einrechnen – sonst Unterdeckung im Alter.
Fazit
Gesundheitskosten Ruhestand: Beihilfe + PKV-Beitrag oder Heilfürsorge – Kosten kalkulieren und in Ruhestandsbudget einplanen. PKV-Entwicklung im Alter beachten. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.