Im Ruhestand laufen die Förderungen (Riester, bAV, Basisrente) nicht mehr als Einzahlung – sie erscheinen als Einkünfte: Rente oder Kapital. Diese addieren sich zur Versorgung (Beamte) oder zur gesetzlichen Rente (Angestellte). Steuer und Krankenversicherung fressen einen Teil – die Netto-Kombination entscheidet, was wirklich ankommt. Dieser Artikel erklärt, wie die Förderungs-Kombination im Ruhestand für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst wirkt.
Förderungs-Kombination im Ruhestand
Das Wichtigste in Kürze
• Versorgung + Zusatzrenten: Beamte beziehen Versorgung + ggf. Riester-Rente, bAV-Rente, Basisrente. Angestellte (oder ehemalige) beziehen gesetzliche Rente + Riester/bAV/Basisrente. Alle Einkünfte werden für Einkommensteuer und ggf. KV/PV zusammengerechnet – die Gesamtsteuer und Abgaben steigen mit jeder zusätzlichen Rente.
• Ertragsanteil: Riester-, bAV- und Basisrente unterliegen der Ertragsanteilbesteuerung – nur ein Teil der Rente ist jährlich steuerpflichtig. Trotzdem: Mehr Rente = mehr zu versteuerndes Einkommen = höherer Grenzsteuersatz. Die Netto-Rente aus jeder Säule ist also geringer als die Brutto-Rente.
• Planung: Schon vor dem Ruhestand die kombinierte Belastung (Versorgung + Riester + bAV + Basisrente) durchrechnen – dann sehen Sie, ob die Reihenfolge der Auszahlung (z. B. Riester später starten) oder die Höhe einer Säule angepasst werden sollte.
• Für Einsatzkräfte: Gesamtnetto im Ruhestand planen – nicht nur eine Säule. Steuerberater oder Rechner nutzen, um Versorgung + alle Renten gemeinsam zu modellieren.
Steuer und KV auf die Kombination
Versorgung und gesetzliche Rente sind voll (bzw. mit Ertragsanteil) steuerpflichtig; Riester-, bAV- und Basisrente mit Ertragsanteil. Alles addiert = zu versteuerndes Einkommen. Kranken- und Pflegeversicherung: Renten sind beitragspflichtig (GKV); bei Beihilfe/PKV steigen die Beiträge mit dem Einkommen. Die Netto-Kombination = Summe aller Renten minus ESt minus KV/PV – diesen Wert für die Altersplanung verwenden.
Kapital vs. Rente
Riester und bAV können teils als Kapital ausgezahlt werden – dann fällt die Steuer in einem Jahr an (Progressionswirkung). Wenn Sie mehrere Säulen haben, kann die Kombination von Rente (gestreckt) und Kapital (einmalig) die Steuerlast über die Jahre verteilen – z. B. Kapital in einem Jahr mit geringerem sonstigen Einkommen. Das sollte vor Rentenbeginn geplant werden.
Fazit
Im Ruhestand: Alle Renten (Versorgung, Riester, bAV, Basisrente) addieren sich – Steuer und KV mindern das Netto. Gesamtnetto planen, Auszahlungsform (Rente/Kapital) ggf. steuern. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.