Im Ruhestand geht es nicht mehr um neue Förderung, sondern um die optimale Auszahlung und Steuergestaltung der bestehenden Verträge – Riester, Rürup, bAV. Die Förderungs-Kombination im Ruhestand umfasst Verrentung, Kapitaloption, Rentenbeginn und die Abstimmung mit Pension bzw. gesetzlicher Rente. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte für Einsatzkräfte im Ruhestand zusammen.
Förderungs-Kombination im Ruhestand
Das Wichtigste in Kürze
- Verrentung vs. Kapital:
- Riester und Rürup können als Rente oder (bei Riester) teils als Kapital ausgezahlt werden – Förderungs-Kombination im Ruhestand sollte Steuerlast und Lebensstandard berücksichtigen; Kapitaloption kann einmalig Steuerspitzen erzeugen.
- Abstimmung mit Pension/Rente:
- Pension (Beamte) und gesetzliche Rente (Angestellte) sind voll zu versteuern; Riester- und Rürup-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung – Rentenbeginn und Höhe so wählen, dass Steuerspitzen vermieden werden.
- Keine neue Förderung:
- Im Ruhestand gibt es keine Zulagen mehr; Beiträge sind in der Ansparphase geflossen – Fokus auf Auszahlung, Steuer und ggf. Hinterbliebenenabsicherung.
Verrentung von Riester und Rürup
Riester muss ab Regelaltersrente in Rente umgewandelt werden (oder Kapital unter bestimmten Voraussetzungen); Rürup ist lebenslang rentenpflichtig. Förderungs-Kombination im Ruhestand: Rentenbeginn von Riester und Rürup mit Pensions- bzw. Rentenbeginn abstimmen – gestaffelte Rentenbeginn-Termine können Steuerlast über mehrere Jahre verteilen. Kapitaloption (Riester): Einmalige Teilauszahlung möglich – Steuer und Sozialabgaben im Auszahlungsjahr beachten.
Steuer und Pension
Pension und Altersrente unterliegen der vollen Besteuerung; Riester- und Rürup-Rente werden nachgelagert besteuert (nur der Ertragsanteil bzw. Rentenanteil). Förderungs-Kombination im Ruhestand zielt darauf, Gesamtsteuer und monatliches Netto so zu gestalten, dass keine unnötigen Spitzen entstehen. Späte Verrentung von Riester (z. B. nach Pensionsbeginn) kann Entlastung in einem Jahr bringen – individuell durchrechnen oder beraten lassen.
bAV und Zusatzversorgung
bAV-Leistungen (Rente oder Kapital) werden im Ruhestand ausgezahlt – Besteuerung abhängig von Durchführungsweg und Art der Leistung. Förderungs-Kombination im Ruhestand umfasst auch bAV: Auszahlungsmodalitäten prüfen, mit Riester/Rürup und Pension abstimmen. Hinterbliebenenrente und Optionen für Partner im Vertrag prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Fazit
Förderungs-Kombination im Ruhestand bedeutet: Riester, Rürup und bAV auszahlungs- und steueroptimal gestalten – Verrentung und Kapitaloption mit Pension/Rente abstimmen, Steuerspitzen vermeiden, jährlich prüfen.