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Familienversicherung Heilfürsorge und PKV – Kinder mitversichern

20.02.2026 |Allgemein

Kinder von Beamten mit Beihilfe bzw. Heilfürsorge und PKV werden mitversichertVoraussetzungen und Altersgrenzen sind landesrechtlich geregelt. Dieser Artikel skizziert, wie die Mitversicherung funktioniert.

Das Wichtigste in Kürze

Beihilfe/Heilfürsorge : Kinder sind in der Regel mitversichert, wenn sie nicht selbst beihilfeberechtigt sind (z. B. als Beamter) und Alters- bzw. Bedingungsgrenzen erfüllen (z. B. bis 25, in Ausbildung länger). Prozentsatz und Höhe je nach Land – Personalstelle oder Beihilfestelle fragen.

PKV : Restkosten (nach Beihilfe) werden über private Krankenversicherung abgedeckt – Familientarif oder Kinder im Beamtentarif. Kosten für Kinder in PKV einkalkulieren (mehrere Kinder teils ermäßigt).

GKV-Option : Kinder können statt PKV in gesetzlicher Krankenversicherung familienversichert werden (wenn ein Elternteil GKV-pflichtig oder freiwillig versichert ist). Abwägung Beihilfe/PKV vs. GKVKosten und Leistung vergleichen.

Praxishinweis : Geburt und Altersgrenze (z. B. 25) meldenMitversicherung und PKV rechtzeitig anpassen. Scheidung kann Mitversicherung des Kindes beim anderen Elternteil betreffen – Recht prüfen.

Fazit

Kinder mitversichern: Beihilfe/Heilfürsorge + PKV-Rest – Altersgrenze und Landesrecht prüfen. GKV-Option bei einem GKV-versicherten Elternteil. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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