Kinder von Beamten mit Beihilfe bzw. Heilfürsorge und PKV werden mitversichert – Voraussetzungen und Altersgrenzen sind landesrechtlich geregelt. Dieser Artikel skizziert, wie die Mitversicherung funktioniert.
Familienversicherung Heilfürsorge und PKV – Kinder mitversichern
Das Wichtigste in Kürze
• Beihilfe/Heilfürsorge : Kinder sind in der Regel mitversichert, wenn sie nicht selbst beihilfeberechtigt sind (z. B. als Beamter) und Alters- bzw. Bedingungsgrenzen erfüllen (z. B. bis 25, in Ausbildung länger). Prozentsatz und Höhe je nach Land – Personalstelle oder Beihilfestelle fragen.
• PKV : Restkosten (nach Beihilfe) werden über private Krankenversicherung abgedeckt – Familientarif oder Kinder im Beamtentarif. Kosten für Kinder in PKV einkalkulieren (mehrere Kinder teils ermäßigt).
• GKV-Option : Kinder können statt PKV in gesetzlicher Krankenversicherung familienversichert werden (wenn ein Elternteil GKV-pflichtig oder freiwillig versichert ist). Abwägung Beihilfe/PKV vs. GKV – Kosten und Leistung vergleichen.
• Praxishinweis : Geburt und Altersgrenze (z. B. 25) melden – Mitversicherung und PKV rechtzeitig anpassen. Scheidung kann Mitversicherung des Kindes beim anderen Elternteil betreffen – Recht prüfen.
Fazit
Kinder mitversichern: Beihilfe/Heilfürsorge + PKV-Rest – Altersgrenze und Landesrecht prüfen. GKV-Option bei einem GKV-versicherten Elternteil. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.