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Familienversicherung Heilfürsorge und PKV – Kinder mitversichern

20.02.2026 |Allgemein

Beamtinnen und Beamte mit Heilfürsorge und Restkosten-PKV müssen Kinder ebenfalls krankenversichern – über Beihilfe für die Kinder und eine Restkostenversicherung für sie. Die Familienversicherung im beamtenrechtlichen Sinne umfasst die Beihilfe für Angehörige und die passende PKV für den Rest. Dieser Artikel erklärt, wie Sie Kinder mitversichern und worauf zu achten ist.

Das Wichtigste in Kürze

Beihilfe für Kinder
: Der Dienstherr gewährt Beihilfe auch für Kinder (in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bzw. unter bestimmten Bedingungen länger); die Sätze und Voraussetzungen stehen in den Beihilfevorschriften (Bund/Land).
Restkosten-PKV für Kinder
: Die Restkosten (der von der Beihilfe nicht getragene Teil) müssen abgedeckt werden – entweder durch Mitversicherung der Kinder in einem Familientarif oder durch eigene Kindertarife beim gleichen oder einem anderen Versicherer.
Kosten
: Kinder in der PKV verursachen Zusatzbeiträge; Familientarife oder Rabatte für mehrere Kinder können die Belastung mindern – Vergleich lohnt sich.
Altersgrenze und Ausbildung
: Mit Volljährigkeit bzw. nach Altersgrenze (z. B. 25) endet in der Regel die Beihilfe für Kinder; dann müssen die Kinder eigen versichert sein (GKV oder PKV).

Beihilfe für Kinder – Grundlagen

Die Beihilfe für Kinder ist in den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder geregelt. Typischerweise sind Kinder beihilfeberechtigt, solange sie unverheiratet sind und z. B. unter 25 Jahre alt (oder in Ausbildung, unter bestimmten Bedingungen länger). Der Beihilfesatz für Kinder kann z. B. 80 % der beihilfefähigen Aufwendungen betragen – die genauen Prozentsätze und Altersgrenzen entnehmen Sie Ihrem Beihilfebescheid bzw. der zuständigen Beihilfestelle.

Restkosten-PKV für Kinder

Der nicht von der Beihilfe getragene Teil (z. B. 20 %) muss über eine Restkostenversicherung abgedeckt werden. Viele Versicherer bieten Kindermitversicherung oder Familientarife an – so sind Ehepartner und Kinder in einem Vertragswerk versichert. Beitrag und Leistungsumfang (z. B. Zahn, Klinik) unterscheiden sich; ein Vergleich und ggf. Beratung (auch für Einsatzkräfte) hilft, passende Tarife zu finden. Bei Geburt oder Adoption sollten Sie die Mitversicherung der Kinder rechtzeitig anmelden. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

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