Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt – Familienrechtsschutz deckt Anwalts- und Gerichtskosten in familiären Streitigkeiten. Wann er für Einsatzkräfte greift und was zu beachten ist, skizziert dieser Artikel.
Familienrechtsschutz für Einsatzkräfte
Das Wichtigste in Kürze
• Was deckt er : Scheidung (Trennungs- und Scheidungsfolgen), Sorgerecht, Umgang, Unterhalt (Kind, Ehegatte), Versorgungsausgleich. Kosten für Fachanwalt Familienrecht und Gericht (im Rahmen der Police) übernommen. Voraussetzung: Familienrecht-Modul im Rechtsschutz enthalten.
• Wann sinnvoll : Optional – nach DU, Privathaftpflicht, Dienstrecht und Strafrecht. Sinnvoll bei Trennungspotenzial oder Patchwork/Sorgerecht. Budget entscheidet.
• Fristen : Bei Scheidung und Folgen gelten Fristen – rechtzeitig Anwalt einschalten und Rechtsschutz melden. Rückwirkend oft keine Deckung (Vertrag vor Eintritt des Falls).
• Praxishinweis : Eine Partei (Sie oder Partner) kann Rechtsschutz nutzen – nicht beide für dieselbe Sache. Versorgungsausgleich betrifft Beamte – Fachanwalt und Versorgungsträger einbeziehen.
Fazit
Familienrechtsschutz: Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt – Kosten für Anwalt/Gericht. Optional nach Grundschutz. Fristen einhalten, rechtzeitig melden. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.