Versorgung endet mit dem Tod – nicht vererbbar. Vererbbar sind Immobilien, Kapital, private Verträge (Riester, Rürup, Kapitalanlage) und Risikoleben-Summe. Was Einsatzkräfte zu Erben und Vererben wissen sollten, skizziert dieser Artikel.
Erben und Vererben – Versorgung und private Vorsorge
Das Wichtigste in Kürze
• Versorgung endet : Ruhegehalt und Beamtenversorgung laufen nur für den Beamten – mit Tod endet die Zahlung. Hinterbliebene erhalten Witwen-/Waisenversorgung (eigener Anspruch), kein „Geerbtes“ Ruhegehalt.
• Vererbbar : Private Vorsorge (Rürup-Kapital, ETF-Depot, Immobilie, Riester bei Vererbbarkeit), Risikoleben-Summe (an Begünstigte), Bargeld, Sachwerte. Testament oder gesetzliche Erbfolge entscheiden über Verteilung.
• Risikoleben : Begünstigte festlegen – bei Tod erhält Begünstigter die Summe (außerhalb des Nachlasses, wenn richtig vereinbart). Aktualisieren bei Scheidung, neuer Partnerschaft, Kindern.
• Praxishinweis : Testament und Begünstigte (Risikoleben, Verträge) regelmäßig prüfen – Scheidung, Kinder, Tod von Angehörigen können Anpassung nötig machen.
Fazit
Erben und Vererben: Versorgung endet mit Tod – nicht vererbbar. Vererbbar: Private Vorsorge, Risikoleben (Begünstigte), Vermögen. Testament und Begünstigte aktuell halten. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.