Elternteilzeit und Versorgung – Auswirkungen

20.02.2026 |Allgemein

Elternteilzeit (reduzierte Arbeitszeit für Kinderbetreuung) wirkt sich auf Versorgung und private Absicherung aus – Dienstzeiten und Gehalt sind reduziert. Dieser Artikel skizziert die Auswirkungen für Beamte und Angestellte.

Das Wichtigste in Kürze

• Beamte – Versorgung : Ruhegehalt hängt von Dienstjahren und Besoldung ab. In Elternteilzeit werden weniger Dienstzeiten angerechnet (teils anteilig) und Besoldung ist niedriger – Ruhegehalt fällt langfristig geringer aus. Landesrecht prüfen (z. B. Anrechnung von Elternteilzeit).

• DU : Private DU-Rente orientiert sich an letzter Besoldung bzw. vereinbarter Rente – Beitrag in Teilzeit oft reduziert, Leistung aber gleich (wenn Rente nicht reduziert vereinbart). Nach Rückkehr Vollzeit Nachversicherung nutzen und Rente anheben.

• Angestellte : Weniger Beitragsjahre und niedrigeres Gehalt in Elternteilzeit – gesetzliche Rente und Zusatzversorgung geringer. BU und Risikoleben beibehalten und Höhe anpassen.

• Praxishinweis : Vor Elternteilzeit Versorgung und DU/BU durchrechnen – Lücke im Alter und bei DU im Blick behalten. Rückkehr Vollzeit und Nachversicherung planen.

Fazit

Elternteilzeit und Versorgung: Weniger Dienstzeiten/Gehalt = geringeres Ruhegehalt. DU/BU anpassen, Nachversicherung nach Rückkehr nutzen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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